1. Due Umsatzsteuer muss zusammengefasst unter der bisherigen Steuernummer abgegeben werden
  2. Ja, es muss ein Gewerbe angemeldet werden, für die EÜR und ggfs. GewSt bekommt man eine gesonderte Steuernummer
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Du kannst die Steuererklärungen rückwirkend einreichen.

Aber es wird auch ebenso rückwirkend alles als Sonderausgabe qualifziert werden.

Deswegen meiner Meinung nach sinnlos.

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Ein Arbeitgeber muss das nie zahlen, das ist freiwillig.

https://www.gevestor.de/details/verpflegungsmehraufwand-arbeitnehmer-haben-keinen-gesetzlichen-anspruch-634533.html

Im Fachdeutsch heißt das Verpflegungsmehraufwand.

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Ja, diese Erfahrung mache ich seit 40 Jahren.

Und außerdem kannst du ihm die Gehaltszahlung von Mai zeigen, die müsste sich ja mit der Bezügemitteilung von April decken.

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ja ich.

Meine Daten sind auch schon einmal mit einer anderen Person vermischt worden.

Leider ist dieser Verein so mächtig, es bleibt einem nichts anderes übrig als eine Kopie des Ausweises dort hinzuschicken.

Bei mir wurde dann aber letztendlich alles geklärt.

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Nein, das machen alle Banken inzwischen

https://www.huettig-rompf.de/baufinanzierung/faq/warum-schicken-banken-bei-einer-baufinanzierung-einen-gutachter/

und

https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/__4.html

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Wann wurde die zerkratzt?

Vor Beginn der Mietzeit? => dann ist das hoffentlich protokolliert worden

Während der Mietzeit: => Dann ist das dein Problem, oder der Vollkaso, wenn eine abgeschlossen wurde

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Doch, habt ihr, nachlesen Ab A 2.2

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=8&ved=2ahUKEwip_d_VsJTmAhVdwAIHHctXB6IQFjAHegQICRAC&url=https%3A%2F%2Fwww.bzst.de%2FSharedDocs%2FDownloads%2FDE%2FFamKreform%2FDA-KG.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D5&usg=AOvVaw29je1kqZ3i-KsA7fWum_D1

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Meines Erachtens nicht.

Es sind ja nur die Verluste von A und Verluste sind nur innerhalb der Ehe/Lebenspartnerschaft auf den anderen übertragbar.

Der Verlustvortrag im Bescheid würde ja auch nur für A festgestellt werden.

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Grundstücksart bei einer ETW ist bei Kaufpreisaufteilung Wohnungseigentum, genau so wie du das geschildert hast.

Auch die Ausführung mit den Mieteigentumsanteilen Zähler/Nenner ist korrekt.

Kann man sich übrigens hier selbst erarbeiten

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommenssteuer/2018-03-28-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.html

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Ledier kennen sich meine Vorredner nicht mit den Einkommensteuervordrucken 2017 aus, muss ich leider so feststellen.

Für die Steuererklärung 2017 musst du deine ausländischen Einkünfte auf der Anlage WA-ESt angeben, nicht auf dem Mantelbogen.

Und du musst eine Steuererklärung für die unbeschränkter Steuerpflicht abgeben.

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ja, Bilanzierungspflicht erst ab 60.000 € Gewinn, wenn nicht nach anderen Gesetzen bilanzierungspflichtig

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__141.html

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Man kann bereits im Notarvertrag vereinbaren, dass der Käufer bei der nächsten Eigentümerversammlung das Stimmrecht hat.

Den Notarvertrag muss dann eben bei der Versammlung vorlegen.

Ansonsten hat eben noch der Verkäufer das Stimmrecht.

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Wieso muss ich dann die LK überhaupt angeben?!

Das dient nur statistischen Zwecken.

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