Wenn Sie mehrere Renten erhalten, beispielsweise eine eigene Altersrente und noch eine Witwenrente, müssen Sie aus jeder Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Es ist sozusagen Ihr Einkommen als Witwe, für das die Abzüge vorgenommen werden.Bei manchen Witwenrentnerinnen und -rentnern entsteht fälschlicherweise der Eindruck, dass der verstorbene Partner noch diese Beiträge zahlt.