(Teil 2)

Durch die fehlende(n) Mitteilung(en) an Bank B könnte es doch so leicht passieren, dass auch Bank B an den Gläubiger leistet und im schlechtesten Fall (für den Schuldner) der Gläubiger plötzlich 20.000,00 EUR hat, statt der titulierten 10.000,00 EUR. Wie muss sich der Schuldner jetzt verhalten? Muss dieser jetzt, für den Fall, dass der Gläubiger nicht "zurückzahlen" möchte, wiederum gegen den eigentlichen Gläubiger vollstrecken? Kann das sein? Dafür muss es doch eine eindeutige Regelung geben!

Ihr würdet mir mit der Beantwortung dieser Frage sehr weiterhelfen.

Danke im Voraus!

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