Wieso sollte die private Haftpflicht den Schaden nicht zahlen. Wenn man seinen Büroschlüssel verliert und Türschlösser ausgetauscht werden müssen, springt sie ja auch ein, oder?

Da du das Handy ja mehr oder weniger zerstört hast, solltest du dich an deine Haftpflichtversicherung wenden. Vorher solltest du deinem Arbeitgeber den Schaden melden. Meistens haben die ihre Geräte ja versichert oder sogar ihre Mitarbeiter im Dienst, sodass deine private Haftpflicht gar nicht einspringen müsste.

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In deiner Police steht entweder der Beginn des Versicherungsschutzes, oder dass der Versicherungsschutz ab Vertragsunterschrift gültig ist. Das gilt es hier herauszufinden. Ob da jetzt schon eine Versicherungsprämie abgebucht wurde ist dann in diesem Fall unerheblich.

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Also wenn der Staubsauger schon älter ist und somit keine Garantiekonditionen mehr greifen, kann ich mir nicht vorstellen, dass das deine Haftpflicht zahlt. Schließlich hast du ihn ja nicht durch dein eigenes Verschulden zum Versagen gebracht, oder? Ich befürchte, da muss sich deine Bekannte einen neuen kaufen. Falls es aber nur ein kleiner defekt ist, würde ich auf jeden Fall eine Reparatur versuchen.

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