Auch wenn mein Beitrag hier 4 Jahre zu spät kommt, möchte ich folgendes bemerken. Speedy2110 zeigte doch Zahlungsbereitschaft und das ist für mich entscheidend.

Ich kenne das Konstrukt verschiedener Stromkonzerne aus eigener Erfahrung: Zu Beginn werden überhöhte Abschläge verlangt, nach Widerspruch werden diese für den 2. oder 3. Abschlag gesenkt, nicht aber für den ersten. Wenn der Stromkunde den überhöhten Abschlag nicht voll zahlt, geht es blitzschnell.Mahngebühren, Sperrandrohungen, Sperrgebühren summieren sich zu Beträgen, die "sozial Schwache" (kein guter Begriff, sorry) nicht aufbringen können.

Der Gesetzgeber schützt hier den Verbraucher nicht ausreichend und so nutzen die Stromkonzerne (aber auch andere wie Gas / Wasser / Telefon) Ihre Machtstellung auch schnell mal aus.Ich war übrigens wegen einer Insolvenz Selbstzahler und das funktioniert bei keinem Großkonzern unkompliziert, ich musste immer wieder geleistete Zahlungen per Kontoauszug nachweisen, obwohl diese korrekt und immer vom gleichen Konto überwiesen wurden !

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.