Ich habe ein paar Verständnisprobleme beim Ausfüllen der EÜR was die einzelnen Posten anbelangt.
Wie unterscheide ich ob etwas zu "übrige sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben" gehört (lt. diverser Internetseiten gehört hier alles rein, was sonst nicht zugeordnet werden kann) oder beispielsweise zu den GWG (selbständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Gegenstände)?
Im Internet habe ich bereits viel zu dem Thema gelesen, jedoch sagen alle etwas anders.
Bei den folgenden Ausgaben ist mir nicht klar in welchen Bereich diese zählen:
Kopierpapier, Papiertüten, Versandtaschen, Tintenpatronen, Klebeband, Kugelschreiber, Prospekthüllen.
Es handelt sich ja um Verbrauchsgegenstände und alles zählt zum normalen Bürobedarf.
Diese Ausgaben könnten, da alle weit unter 250€ als Aufwendung für GWGs gelten, da sie auf die o.g. Kriterien zutreffen oder halt zu den "übrigen sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben". Ich stehe hier echt auf dem Schlauch, ich wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand vielleicht weiterhelfen könnte!