Pflichten eines Untermieters, Schönheitsreparaturen, Kaution

Hallo zusammen,

Vor knapp 38 Monaten, bin ich in eine Wohnung eines Bekannten gezogen - das Moetverhältnis lief über einen Untermietvertrag. Der Vertrag selbst war sehr mager und bestand aus einem 3 Zeiler " ... Untermiete ... 3 Monate kündigungsfrist ..." Und das waren schon die wesentlichen Inhalte. Einige weitere Infos: - Entsprechend dem Anforderungen der Hausverwaltung würde ich in den Allgemeinem Mietvertrag mit aufgenommen - Der Hauptmieter wollte die Mietkaution (insgesamt. 2000€) aufteilen, jedoch gab es in meinem Untermietvertrag keine Spezifikation, worauf sich die Kaution bezieht

Anfang diesen Jahres kam es dazu, dass der Hauptmieter seinen Auszug angekündigt hat, für mich hieß dieses ebenfalls ausziehen. Zu den Renovierungsmaßnahmen zählte die Wohnung weiß gestrichen zu hinterlassen, dabei habe ich dem Hauptmieter geholfen.

Jetzt kommt dieser Mit der Anforderung vom eigentlichen Vermieter, dass Türen neu gemacht werden müssen, was anscheinend auch Bestandteil des Hauptmietvertrages ist. Mein Vermieter (der eigentliche Hauptmieter) möchte nun einen Teil meiner Kaution einbehalten... Ist er im Recht? An den Türen gab es keine Schäden oder sonstige Gebrauchsspuren.

Es ist anzumerken, dass der Hauptmieter die Wohnung nicht frisch renoviert übernommen hat und somit seit circa 6-8 Jahren nichts passiert ist...

Darf er die Kosten nun auf mich abwälzen?

Vielen Dank für eine schnelle Rückmeldung.

Alex

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Hallo erstmal danke für die Antworten, der UMV sagt wann ich Miete Zahlen muss, wann ich Kaution zahlen muss und dass ich 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten habe. Mehr nicht.

Im Hauptmietvertrag bin ich lediglich eingetragen, sprich Name, Geb Datum etc. unterschrieben habe ich da nichts...

Gruß

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