Um mal das BGB zu zitieren (§ 971)

"Der Finder kann vom Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen". D.h. Bis 500 Euro bekommt der Finder 5% alles was drüber ist 3%.

wenn der Besitzer wirklich nicht zahlen will, kannst du dir deinen "Lohn" sogar einklagen!

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Ja, diese Art von Geldanlage gibt es noch. Viele Banken (Volksbank, Sparkasse, Deutsche Bank zusammen mit dem ADAC) bieten so ein Produkt an. Aber vorsichtig. Wenn man sich die Zinsen mal im Vergleich zu anderen Produkten anguckt, bieten sich meist andere Varianten eher an. Hier ist ein guter Artikel dazu: http://www.sueddeutsche.de/finanzen/98/450815/text/

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