Hallo. Das Darlehen ist vermutlich auch aus 1998, oder? Ggf. würde ich mal mit der Bank sprechen, eine Anschlussfinanzierung machen (zu dann vermutlich besseren aktuellen Konditionen). Die Bank wird das Darlehen (auf Grund der voraussichtlichen Lebenserwartung des Vaters) aber wahrscheinlich nicht allein mit dem Vater als alleinigem Schuldner machen - kann man aber denke ich individuell regeln und ggf. auch eine Deckelung des Rückgriffs auf die Schuldner (ggf. mit Bürgschaft) hinbekommen. Viel Glück!

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Hallo.

Ich würde sagen, dass die "Gebraucht"-Immobilie über 40 Jahre abgeschrieben wird - also ab 1992 linear á 2,5 % p.a. - steuerlich geltend machen kannst Du die Abschreibung erst, wenn sie vermietet ist bzw. schon, wenn Du "Vermietungsabsichten" nachweisen kannst und selbst nicht mehr drin wohnst. Das würde heißen, dass der Kaufbetrag bis 2031 abgeschrieben ist. Bitte beachten, dass nur der Werte der Immobilie selbst, nicht aber der des Grundstücks abgeschrieben werden kann - darüber gibts über den Grundsteuerbescheid Angaben.

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Hallo.

Also ich würde in jedem Fall einen Steuerberater einschalten - evtl. kann der auch noch was wg. Schenkung etc. unternehmen - die vom Finanzamt setzen gern mal was an, was sich dann doch als falsch herausstellt - die "versuchens halt mal" - ähnlich wie der Steuerpflichtige (meine Erfahrung). Die paar EUR, die der Steuerberater kosten wird, ist es in dem Fall dann doch wert.

Nach meiner rel. laienhaften Einschätzung: Spekulationssteuer-Grundlage wird immer für den "Mehrwert" / Delta aus Verkaufspreis abzgl. Kaufpreis errechnet. Hier würde als "Kaufpreis" dann wohl der Wert angesetzt, der auch als Grundlage für die 18.ooo EUR Erbschafts- & Schenkungssteuer angesetzt wurde - alles andere wäre in Summe nicht plausibel.

Gruß

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Bitte konkretisiere "Vertrag" - ist es ein Vorvertrag oder bereits notariell beurkundet?

Im ersten Fall ist ein Rücktritt jederzeit möglich, im Fall "Notar" wie meine Vorredner schon gesagt haben nur bei bewusster Täuschung etc.

Würde als Käufer einfach "aufbrechen" bzw. Schlüsseldienst holen - Kosten kannst Du dann am besten über einen Anwalt erstatten lassen (würde min. 2 mal nachweisbar (Einschreiben / Rückschein) die Aushändigung anmahnen, entsprechende Frist setzen). Ggf. können auch daraus entstehende Folgekosten erstattunsfähig sein.

Viel Glück

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Nach meinem Kenntnis-Stand "hängt" das Eigentum einer Immobilie auf einem Grundstück immer am Grundstück und kann überhaupt nicht explizit im Grundbuch etc. eingetragen werden. Also auf jeden Fall spätestens bei Baubeginn / Eintragung von Grundschuld etc. auch im Grundbuch als Eigentümerin eintragen lassen.

Wie es mit Eherecht etc. aussieht steht auf einem anderen Blatt - da kann via Ehevertrag dann sowieso quasi alles geregelt werden.

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