Hallo!

Normalerweise hat man ein Wunsch und Wahlrecht! Ich habe damals auch einen Antrag auf Änderung der Klinik gestellt und diesen problemlos erhalten.

Ich habe dazu mal folgendes gefunden:

Wunsch- und Wahlrecht

Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht...

Ergänzen Sie Ihren Antrag mit einem entsprechenden Vorschlag, denn Sie haben nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht, sich die Klinik Ihrer Präferenz auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen.

Auch folgender Link könnte interessant sein:

http://www.dbkg.de/upload/Download/Schreiben_Sts._Schrder_0711.pdf

Ach ja, ich habe damals im Antrag keine Wunschklinik genannt, aber mir hat die zugewiesene Klinik nicht zugesagt und deswegen habe ich einen Antrag auf Änderung der Klinik gestellt und der ging, wie bereits erwähnt, ratzfatz durch. Ich würde jetzt denen nochmal schriftlich den ganzen Sachverhalt schildern, den Arzt und sein Schreiben erwähnen (vielleicht nochmal in Kopie - falls vorhanden - hinzufügen) und dann die Panik vor den Bergen denen nochmals klar und deutlich machen, denn mit Panikattacken während der Kur ist ja auch nicht gerade heilsam und macht ja dann keinen Sinn! Verstehe nicht das Theater der GRV! Kopf hoch - das wird schon!

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Hallo! Deine Frage ist zwar schon paar Tage alt, aber ich werde trotzdem mal darauf antworten. Habe so ziemlich das selbe Problem. Mein Mann ist Soldat (freie Heilfürsorge) und ich bin mit unseren beiden Kindern in der GKV. Da mein Arbeitslosengeld demnächst ausläuft und ich keinen (krankenversicherungspflichtigen) Job gefunden habe, stehen wir ja vor genau diesem Problem. Habe heute mit der Krankenkasse telefoniert und Fall geschildert. Antwort: Ich kann mich freiwillig weiterversichern lassen. Das Gehalt meines Mannes wird dabei nicht berücksichtigt. Die Kinder laufen kostenlos als Familienversicherte weiter. Der ganze Spaß wird mich dann rund 140,00 Euro kosten. Wäre mein Mann in einer privaten Krankenversicherung, dann wäre es blöd gelaufen, denn dann würde sein Einkommen mit angerechnet werden, so bleibt es beim "Mindesteinsatz".

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