Ein privatschriftliches Testament muss immer handgeschrieben und mit eigener Unterschrift versehen sein. Das öffentliche Testament beim Notar dagegen kann und wird dieser mit einem Computer schreiben.

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Ich sehe das wie wfwbinder und albwolf und denke so, dass es nur eine kleine Gefälligkeit ist ohne jegliche Auswirkung. Ein Schwarzarbeit kann da sicher nicht angenommen werden; das wird wohl nur dann sein, wenn die Arbeit immer wieder in Auftrag gegeben oder vom Hausmeister ausgeführt wird. Dann wird es sicher bedenklich und rechtswidrig, besonders für den Hausmeister. Dann muss vorher eine saubere Anstellung her oder ein ordentliche Anmeldung.

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