Es ist vollkommen unmöglich, dass eine (deutsche) IBAN hinterlegt wird, die nicht aus genau 22 Zeichen* besteht. Deshalb kannst Du auch keins weggelassen haben.

* "DE" + 2 Prüfziffern + 8 BLZ + 10 Kontonummer.

Wegen der Prüfziffern ist es auch nicht möglich, dass Du Dich bei einer Ziffer vertan hast - bei mehreren zumindest sehr unwahrscheinlich.

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Entgegen der anderen hier gegebenen Antworten...

Du wirst keine Widerrufsbelehrung und auch keine sonstige Information über das Abo bekommen, stattdessen:

  1. Wird die Lieferung demnächst beginnen.
  2. Wird das Geld für das erste halbe Jahr eingezogen werden (das solltest Du zurückrufen).
  3. DIe Lieferung wird zunächst fortgesetzt.
  4. Irgendwann bekommst Du ein Schreiben einer Inkassofirma (ob Du darauf reagierst oder nicht ist einigermaßen egal, Hauptsache, Du zahlst nicht).
  5. n-fache Wiederholung von 4. mit stetig steigenden Forderungen.
  6. Du erhältst einen Mahnbescheid (dem musst Du widersprechen)
  7. Wahlweise weiter bei 4. oder Schreiben eines Anwalts
  8. Bleibst Du stur, ist hier in der Regel Schluss, es mag sein, dass vor Ende der Verjährungsfrist nochmal bei 4. eingestiegen wird.

Ich habe das Spielchen bereits mehrfach so erlebt. Solange Du nicht aufgibst hast Du nichts zu befürchten: Abgesehen von der nie mitgeteilten Widerrufsbelehrung und dem vermeintlichen Vertragspartner ist der Vertrag bereits mit dem ersten Anruf bei Dir sittenwidrig gewesen - sog. Kaltakquise per Telefon sind verboten.

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Was der Verwalter mit seinen Buchhaltungsunterlagen macht, ist seine Sache, die gehen Euch nichts an, deshalb muss er die Kosten dafür auch selbst tragen.

Wenn er Eure Unterlagen digitalisieren (und im Original entsorgen) will, benötigt er zunächst mal Euer Einverständnis, denn diese sind das Eigentum der WEG. Die hat er aufzubewahren, das ist eine der Pflichten als Verwalter.

Übrigens: Wenn Ihr die Digitalisierung genehmigt, solltet Ihr verlangen, dass das Ergebnis dieser Digitalisierung ohne spezielle Software lesbar ist. Es kann recht teuer werden, wenn man sich bei jedem Verwalterwechsel neue Archivierungs-Software anschaffen muss.

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Du hast da etwas in den falschen Hals bekommen:

Der Absatz 4c des §13 ErbStG beginnt mit den Wörtern:

der Erwerb von Todes wegen

Das schießt die Anwendbarkeit auf eine Schenkung aus. Außerdem ist die Formulierung:

soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 Quadratmeter nicht übersteigt

nicht als Freibetrag, sondern als Ausschlusskriterium zu verstehen.

Insoweit spielt ein mögliches Wohnrecht ohnehin keine Rolle.

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An der Forderung Deiner Mutter stimmt einiges nicht:

Erstens kommt es nicht auf den jetzigen Wert an, sondern den Wert, den das Haus zum Zeitpunkt der Schenkung hatte. Der wird unter 200.000€ gelegen haben, sonst wärst Du zur Schenkungsteuer herangezogen worden, was Du wohl wissen würdest.

Zweitens wird eine Schenkung an den späteren Erben/Pflichtteilsberechtigten m.W. nicht von der Basis des Pflichtteilergänzungsanspruchs abgezogen.

Drittens ist der Ergänzungsanspruch in sieben Jahren auf 30% des ursprünglichen Werts abgeschmolzen.

Alles in allem hätte Deine Mutter maximal einen Anspruch auf 30 000€, von denen die tatsächlich geerbten 5000 abgezogen werden.

Sollte sie tatsächlich ihren Gedanken weiterverfolgen, solltest Du Dich von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen.

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Dann würden alle ihre Steuererklärung so lange wie möglich hinauszögern, weil es z.B. regelmäßig höhere Grundfreibeträge gibt.

Natürlich gilt die Regelung aus dem Jahr, für das die Erklärung abgegeben wird.

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Eie Grundschuld ist nicht auf eine oder mehrere Personen eingetragen, sondern auf ein Grundstück oder ein im Grundbuch festgelegtesTeil-/Sondereigentum daran.

Deshalb lässt sich die auch nicht aufteilen.

Wenn die Erben alle ihr eigenes Süppchen kochen wollen, müssen sie den mit der Grundschuld besicherten Kredit tilgen und stehen nach Löschung der alten Grundschuld vor dem Problem, dass die einzelnen Erben mit einem solchen Konstrukt keinen Kredit bekommen.

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Um einen wirklichen Beweis zu haben, solltest Du Dich ein weiteres Mal von ihm vertrösten lassen, aber unter Zeugen.  Nenne dabei unbedingt auch die Höhe des Darlehensbetrags, damit der Zeuge auch darüber Bescheid weiß. Eventuell gibt es auch schon einen Zeugen für eine dieser Vertröstungsaktionen.

Übrigens unterbricht jedes Vertrösten die Verjährung, in dieser Richtung besteht also keine Gefahr.

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Selbstverständlich, "doppelte Haushaltsführung" stellt Anforderungen an die erste Wohnung (am Lebensmittelpunkt), nicht an die zweite am Arbeitsort (abgesehen von der 1000€-Grenze).

Mit einem Hotelzimmer hast Du ja außerdem keine Zweitwohnungsteuer und auch keine Rundfunktgebühren.

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Bei uns hat es seinerzeit mit einigem hin und her so funktioniert, dass

- Einbauküche

- weitere Einbauschränke

- dier zur Wohnungvgehörende Anteil an der Instandhaltungsrücklage

Vom Kaufpreis abgesetzt wurden. Dafür wurden allerdings Fotos  dieser Möbel verlangt.

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Muss ich die Anwaltskosten der Gegenseite tragen?

Der Sachverhalt: Da ich Unstimmigkeiten in meiner Nebenkostenabrechnung (März) festgestellt hatte, habe ich diese von einem Anwalt des Mietervereins prüfen lassen. Dieser hat meinen Vermieter dann um Kopien der Belege gebeten, um die fraglichen Punkte nachvollziehen zu können. Mein Vermieter hat aber nicht kooperiert. So wie ich das verstanden habe, ist der Vermieter gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Kopien an den Anwalt der Gegenseite zu schicken, wenn Mieter und Vermieter sich am selben Ort befinden. Der Anwalt des Mietervereins hatte mir auch davon abgeraten, selbst zur Geschäftsstelle des Vermieters zu gehen, um Einsicht in die Unterlagen zu fordern – wie es mir nach meinem Verständnis wohl zusteht – weil ich mich dann einem hohen psychischen Druck ausgesetzt hätte. Außerdem verstehe ich zu wenig davon. Es war eine Nachforderung fällig, die ich erstmal einbehalten hatte, bis die Sache geklärt war (bezahlt im Juli); JETZT habe ich erfahren, dass ich die innerhalb von 30 Tagen hätte bezahlen müssen, wenn auch unter Vorbehalt der Rückforderung. Darauf hat der Anwalt vom Mieterverein mich aber nicht hingewiesen. Die Frage: Mein Vermieter hatte ebenfalls einen Anwalt mit der Sache betraut, und jetzt soll ich dessen Honorar berappen – mit der Begründung, ich hätte die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung zu Unrecht angezweifelt. (Meiner Meinung nach nicht – es konnte nur nicht bewiesen werden, dass die Abrechnung fehlerhaft ist.) Muss ich also das Honorar des Anwalts der Gegenseite tragen? Danke für Eure Antworten!

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Ich bin nicht ganz der Ansicht von wfwbinder, allein das Anzweifeln der Nebenkostenabrechnung führt nicht zur Ersatzpflicht von Anwaltskosten.

Nach Deiner Schilderung habt Ihr den Vermieter lediglich zum Nachweis bestimmter Kosten aufgefordert. Wenn er dafür einen Rechtsbeistand braucht, muss er ihn selbst zahlen.

Wenn allerdings der Anwalt zum Eintreiben der zurückgehaltenen Zahlung tätig geworden ist - solche Kosten müssen dem Vermieter allerdings erstattet werden. Von einem Mahnbescheid, der Dir zugegangen sei, schreibst Du allerdings auch nichts.

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Stimmt der Wirt in Deinem Stammrestaurant seine Rechnungsstellung mit Dir ab?

Du hast den Auftrag für den Befund erteilt, dass Du dafür eine Rechnung bekommst, ist doch selbstverständlich.

Ich würde davon ausgehen, dass die KV die Kosten trägst, wenn Du den Vertrag abschließt, aber einen Anspruch darauf hast Du nicht. Zumindest ist mir das mal bei einem PKV-Vertrag so gegangen.

Übrigens sind die meisten Ärzte durchaus bereit, eine Rechnung in veränderter Form zu ergänzen.

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letzteres (vereinfacht beschrieben)

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Sicher kann er das in Rechnung stellen, es ist schließlich nicht ganz ohne, ohne Erlaubnis ein fremdes Grundstück eigenmächtig zu benutzen.

Ob die 300€ angemessen sind, steht auf einem anderen Blatt, es sollte sich (m.M.n) im Bereich einer 6-prozentigen Verzinsung des Grundstückswerts bewegen. - Bei einem Wert von 100.000 ergäben sich 50€

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Ein solcher Scheck (in den USA sind dafür keine von der Bank ausgegebenen Formulare üblich) gilt hier als Verrechnungsscheck. Aufgrund eines solchen wird dem Überbringer der Betrag auf seinem Konto gutgeschrieben. Deshalb wird Dein Vater den Scheck nicht Deinem Konto gutschreiben lassen können, sondern seinem.

Danach kann er Dir das Geld allerdings überweisen.

Bei den häufigen Scheckeinreichungen hast Du sicher eine Filialbank. Lasse Dir doch von denen einen praktikablen Weg vorschlagen.

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Ja natürlich, sie schmälern die Beträge, die für die Erbschaftsteuer herangezogen werden.

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Kostenloses Depot, kostenlose Kreditkarte

Girokonto Sparkasse 2,30/Monat, die Gebühr entfällt, wenn ein bestimmter Durchschnittssaldo in dem Monat erreicht wird, faktisch damit bei uns weniger als 10€/Jahr. Das Depot haben wir nicht mehr dort, es war aber mEn kostenlos

Sicher bin ich nicht dumm, denn

  • ich zahle keine Gebühren an Geldautomaten, der nächste kostenlose Automat ist fast immer zufuß erreichbar, allein die nicht gefahrenen Kilometer dürfen ein mehrfaches der Gebühren ausmachen.
  • Im Gegensatz zu einer Direktbank kann ich bei der Sparkasse anrufen und Dinge klären, die die Gestalter der tollen Websites schlichtweg vergessen haben. Ich weiß z.B. dass ich eine Finanzierung für eine oder mehrere zu vermietende Wohnungen bekommen würde. Versucht so eine Auskunft mal bei einer Direktbank zu bekommen.
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Wie trägst Du es ein, wenn das Fahrzeug zur Inspektion oder zum Sommer/Winderreifenwechsel muss?

Natürlich, es ist Betriebsvermögen, deshalb sind die zugehörigen Aufwendungen auch Betriebsausgaben.

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Onkels und Tanten haben jeweils einen Freibetrag von 20.000.

Einfacherer Weg: Ihr kauft der Oma das Haus direkt ab (keine Grunderwerbsteuer wegen Verwandtschaft in gerader Linie). Das Geld kann die Oma dann ihren anderen Kindern zuwenden. Die Zuwendung an Euch erfolgt durch einen entsprechend herabgesetzten Kaufpreis.

Ein Wohnrecht kann auch bei einem Kauf eingeräumt werden, da gips keinen Unterschied.

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