Wie viele Rechnungen hast du denn mit dem alten Template geschrieben?

Wenn es nur ein paar Rechnungen sind, würde ich deinen Kunden kurz deine aktuelle Steuernummer mitteilen, damit sie es sich vermerken können. Du könntest auch anbieten, eine korrigierte Rechnung zuzuschicken.

Unter Umständen wird deinen Kunden der Vorsteuerabzug versagt, weil die Rechnung nicht ordnungsgemäß ist. Das ist übrigens vollkommen egal, wenn deine Kunden ausschließlich Endverbraucher sind.

Das Finanzamt erfährt von dem Versehen in der Regel gar nichts.

Hast du schon einmal darüber nachgedacht, deine Rechnungen nicht mehr mit Word oder Excel zu schreiben? Inzwischen gibt es einige gute Online Rechnungsprogramme, mit denen du ganz easy deine Rechnungen schreiben kannst. Ich arbeite zum Beispiel mit Debitoor (und auch bei Debitoor). Vielleicht ist das ja etwas für dich? https://debitoor.de/

...zur Antwort

Hi,

ich würde an deiner Stelle einfach eine Zusammenfassende Meldung versenden. Korrigieren kannst du ja nur etwas, wenn du vorher etwas falsches übermittelt hast.

Aber Enno hat Recht. Warum willst du noch einmal eine korrigierte USt-Voranmeldung abgeben? Du machst doch sowieso bald deine Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Du meldest die fehlende Rechnung dann einfach mit.

Wenn du dazu noch Fragen hast, hilft dir vielleicht dieser Artikel weiter: https://debitoor.de/lexikon/umsatzsteuerjahreserklaerung

...zur Antwort

Du bist Freiberuflerin, wenn du

eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübst

oder

Ärztin, Zahnärztin, Tierärztin, Rechtsanwältin, Notarin, Patentanwältin, Vermessungsingenieurin, Ingenieurin, Architektin, Handelschemikerin, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, beratende Volks- oder Betriebswirtin, vereidigte Buchpfüferin, Steuerbevollmächtigte, Heilpraktikerin, Dentistin, Krankengymnastin, Journalistin, Bildberichterstatterin, Dolmetscherin, Übersetzerin, Lotsin oder einen ähnlichen Beruf hast.

In deinem Fall könnte man annehmen, dass der Beruf einer Reikilehrein dem der Heilpraktikerin ähnelt. Du bewegst dich bei dem Thema aber auf ganz dünnem Eis und ich persönlich würde das Risiko nicht eingehen. Zumal deine Beschreibung eher nach Beratung klingt statt nach einer heilenden Tätigkeit.

Ich würde dir empfehlen, dass du dich an dein zuständiges Finanzamt wendest und um eine verbindlichen Auskunft bittest. Dann hast du Sicherheit und läufst nicht Gefahr, im Nachhinein eine böse Überraschung zu erleben.

Viele Grüße

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.