Bei einer Teilung werden zwei kleinere Bausparverträge gebildet, wobei die Summe der beiden Bausparsummen, der urpsrünglichen Bausparsumme entspricht.

Voraussetzung hierfür ist, daß die Bausparsumme eines jeden Teilvertrags mindestens der Mindestbausparsumme der jeweiligen Bausparkasse entspricht. Einige Bausparkassen stimmen einer Teilung nur zu, wenn der Bauspartarif aktuell noch für Neuverträge angeboten wird. Geregelt wird dies in den "Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge" zum jeweiligen Bauspartarif. Diese Bedingungen müßten Dir eigentlich vorliegen.

Bei der Teilung eines Bausparvertrags werden auch die 5.000 Euro Bausparguthaben im Verhältnis der Bausparsummen der Teilverträge aufgeteilt. Wünschtst Du, daß die 5.000 Euro komplett einem Teilvertrag zugeordnet werden, mußt Du dies ausdrücklich fordern.

Was Du mit den beiden (Teil-)Bausparverträgen machen willst, kann ich natürlich nicht wissen. Den einen wirst Du Dir wohl zuteilen lassen wollen und den anderen kannst Du in Zukunft weiter besparen. Schließlich ist ja die Abschlußgebühr für beide Teilverträge bereits bezahlt.

Solltest Du keine Verwendung für den zweiten (unbesparten) Teilvertrag haben, kannst Du ja statt der Teilung eine Ermäßigung des ursprünglichen Bausparvertrags beantragen. Dann hast Du nach wie vor nur einen Vertrag, dann alllerdings mit reduzierter Bausparsumme. Die bereits bezahlte Abschlußgebühr geht dann natürlich für den reduzierten Teil der Bausparsumme verloren.

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Ist eine konkrete Person als bezugsberechtigt für die Todesfall-Leistung angegeben, fällt die Versicherungsleistung nicht in den Nachlass des Verstorbenen.
"Kind 1" würde also die Versicherungsleistung auf Grund eines Bezugsrechts erhalten, die anderen Kinder hätten keinerlei Ansprüche an dieser Auszahlung.
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