Freie Mitarbeiter wie freie Journalisten bei einer Zeitung gelten als Freiberufler. Diese haben die Wahl auf die gesetzliche oder die private Krankenversicherung. Bei einigen Freiberuflern könnte sogar eine Pflicht gegenüber der Künstlerkasse bestehen, wie barmer geschrieben und alfalfa aufgeführt hat. Bei der Künstlerkassen zahlt die eine Hälfte der Versicherte selbst, die andere Hälfte wird vom Bund bezahlt, also wie bei einem festen Angestellten-Verhältnis.

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Halte ich für nicht umsetzbar, aber einige FA sind da ziemlich locker und erkennen es an, dass Stromkosten, Telefon- und Internetkosten, vielleicht auch noch eingenommene Mahlzeiten zwischen den Bewerbungen als Werbungskosten für die Steuererklärung 2011 gelten. Versuch macht klug.

Du kannst es letztendlich nicht nachweisen und belegen, zwar brauchst du nicht von allem einen Beleg, aber zu Mindestens einen Teil sollte nachweisbar sein. Du kannst genauso wenig surfen im Internet belegen, wie das du angeblich Bewerbung geschrieben hast. Anders sieht es aus, wenn du tatsächlich Bewerbungen abgeschickt hast und entsprechende Antworten der Firmen bekommen hast. Für jede eingehende Email der Firmen bezüglich deiner Bewerbung da, erhältst du eine Pauschale von 2,50€ in dieser Pauschale sind alle anderen Kosten mit drin. Du kannst also nicht noch mal Internetkosten ansetzen.

Die Fahrtkosten zu den Vorstellungsgesprächen werden entweder komplett angerechnet (sofern der potenzielle AG sie dir nicht erstattet oder das Arbeitsamt) oder per Pauschale, auch hier brauchst du entsprechende Belege. Bewerbungskosten wie Mappen und Papier, benötigen auch Belege, ich meine Hardcopy-Bewerbungen werden mit bis zu 14€ als Pauschale anerkannt.

Ein Arbeitszimmer wirst du meiner Meinung nicht durchbringen können, ein Arbeitszimmer bzw. Bürozimmer setzt eine entsprechende Beschäftigung voraus, die auch passend zur Stelle gehört. Die Arbeitssuche berechtigt dich nicht zu einem steuerlich absetzbaren Arbeitszimmer.

Wenn du all deine Bemühungen um eine Arbeitsstelle nicht mehr belegen kannst, dann kannst du versuchen eine gewisse Pauschale zu veranschlagen, mit einer Liste deiner Bewerbungstätigkeiten. Wenn sie nicht zu hoch gesetzt ist, dann verlangt das FA evt. keine Belege nachträglich. Werbungskosten können aber eh nur bis zu 920€ im Jahr angesetzt werden bei Privatleuten und Singles.

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Das Problem ist wohl nicht ob er das rauskriegt sondern die Folgen, wenn er es raus kriegt. Neben Arbeitsplatzverlust wirst du dich wohl auch vor einer Klage nicht retten können. Ich würde die Erlaubnis einholen. Im AV wurde ein Gewerbe ausgeschlossen, bei dem es um den Verkauf geht und das tust du gerade mit deinem Nebenerwerb.

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Erstmal Garantie ist nicht gleich Gewährleistung, wenn du das meintest.

Dann zum eigentlichen, nein Verpackung brauchst du nicht aufzuheben, es ist dem Kunden nicht zumutbar Berge von Verpackungsmüll zu lagern, nur damit man bei einem Leistungsfall die Gewährleistung erhält. Es sieht ein wenig anders aus, wenn einem die Sache nicht mehr gefällt und deswegen umtauschen möchte, aber das ist hier nicht der Fall. Insofern ist eine Reklamation auch ohne Originalverpackung möglich.

Man kann von einer Reklamation ausgehen, weil du 3 Versuche zur Nachbesserung gegeben hast, diese wurden nicht funktionstechnisch zufrieden erfüllt bzw. mangelfrei an der Sache ausgeführt. Du hast also nach §437 Nr 2 BGB das Recht vom Vertrag zurück zutreten i.V.m. § 440 BGB (2 Versuche zur Nachbesserungen waren nur notwendig) und § 323 BGB. Schadensersatz fällt in deinem Fall wohl eher weg. Du solltest den vollen Preis zurück erhalten, und nicht etwa nur den Zeitwert.

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Gewöhnlich gilt der BWZ für 12 Monate, das heißt es gibt Ausnahmen.

Wenn man nur 11 Monate bekommt, anstatt 12 wie es im Schreiben über dem BWZ steht, sollte man nachfragen wo der 12.ter Monat geblieben ist, entsprechende Nachweise darüber sollten mitgenommen werden bzw. zur Einsicht gezeigt werden. Man fragt dazu am besten den dazugehörigen Bafög Zuständigen/ Zuständige.

Unter Umständen sind es aber nur 11, weil man sich erst später eingeschrieben hat in die Hochschule/ weiterführende Ausbildung/ Schule, auf Grund von Situationen wie Nachrückverfahren. Es gibt noch andere Umstände, die treffen aber glaube ich nicht wirklich darauf zu, dass man einen ganzen Monat das Bafög auslässt. Da Bafög auch rückwirkend gilt, solange das mit angegeben wird, kann dies auch kein Grund sein.

Entweder du fragst nun nach oder wir denken uns hier noch möglich Fälle aus, würde jedoch helfen wenn du mir sagst: Hast du schon vorher Bafög bezogen, verdienst du was neben dem Bafög, studierst du oder machst du eine Bafög berechtigte Aus- oder Fortbildung. Wie sieht dein BWZ aus, hast du Änderungen durchmachen müssen bezogen auf neues Konto,auf das falsche Konto überwiesen?

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Hallo auch, ich würde auch zu einem §204 nach VVG Tarifwechsel verweisen. Da aus erster Sicht die Krankenversicherung als hoher Kostenposten auffällt. Du kannst hier etwas nachlesen über so ein Tarifwechsel: http://www.wechselinnerhalbderpkv.de/beweggrunde-fur-einen-tarifwechsel/ Da ich in der Familie auch schon so einen ähnlichen, nicht ganz dramatischen Fall hatte, dürfte ich fragen, bei welcher PKV die Rentnerin ist?

Es gibt da auch ein Unternehmen die helfen, weil viele Versicherungsgesellschaften da nicht fair beraten und weniger Leistung zu höheren Selbstbehalt empfehlen... außerdem halten die einen immer hin, sodass man so langsam keinen Nerv mehr dafür besitzt. Aber in der Zwischenzeit weiterhin ihre Beiträge zahlt.

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