Deine Frau bekommt in der Mutterschutzzeit Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, danach kann sie Elterngeld beantragen, das beträgt ca. 60 % des letzten Nettogehaltes. Ab Geburt des Kindes könnt Ihr Kindergeld beantragen, das sind auch 154 Euro im Monat. Und ich denke mit dem Geld kommt Ihr schon zurecht. Falls nicht, könnt Ihr noch Wohngeld oder Kindergeldzuschlag beantragen, ich meine aber, daß Euch Dein Einkommen, ihr Elterngeld und das Kindergeld reichen müßten, wenn das Kind 1 Jahr ist, könnt Ihr es in eine Kinderkrippe geben und sie kann wieder arbeiten gehn, wie viele andere Mütter es auch tun.

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Die kirchliche Trauung hat auf den rechtlichen Familienstand keinen Einfluß, daher seid Ihr vor dem "Gesetz" nicht verheiratet, daher ändert sich auch nichts an Eurer Steuerklasse. Da müßtet Ihr eben ausrechnen, ob nicht die Steuersparnis höher wäre - als die evtl. Witwenrente, auch beachten, wenn die Witwe versterben würde, hätte der Ehemann keinen Anspruch auf eine Witwer-Rente von ihr, da keine rechtsgültige Heirat vorlag, das sollte man wissen.

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