Hallo, muss man eine Erweiterung der freiberuflichen Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen?
Ich bin mit meiner freiberuflichen Tätigkeit als Softwareentwickler bereits beim Finanzamt gemeldet. Das läuft nebenberuflich. Hauptberuflich bin ich Angestellter.
Nun würde ich gerne die Freiberufliche Tätigkeit auf "Design/Grafik" erweitern (Entwerfen von Logos, Grafiken, etc).
So wie ich es verstehe ist Grafiker oder Designer auch in dem Katalog der freiberuflichen Tätigkeiten aufgeführt.
Kann man das einfach mit in die EÜR der bestehenden Freiberuflichen Tätigkeit übernehmen, oder muss man dies dem Finanzamt separat noch mitgeteilt werden? Gewissermaßen ein 2. Freiberufliche Tätigkeit mit einer separaten EÜR bei der Steuererklärung?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.