25% sind doch völlig "normal"
in der Regel erbt 50% der Ehepartner und der Rest wird zu gleichen Teilen an die leiblichen Kinder vererbt,
macht also bei 2 Kindern jeweils 25%
😉
25% sind doch völlig "normal"
in der Regel erbt 50% der Ehepartner und der Rest wird zu gleichen Teilen an die leiblichen Kinder vererbt,
macht also bei 2 Kindern jeweils 25%
😉
nochmal den Vermieter kontaktieren;
der wird (in der Regel) so schnell wie möglich versuchen, wieder kurzfristig Handwerker zu bekommen (diese haben ja schliesslich auch noch andere Kunden)
und wenn die Schäden dann immer noch nicht fachmännisch beseitigt werden:
Fotos machen, Zeugen suchen (Familienangehörige, Freunde etc.), Miete kürzen und Anwalt aufsuchen
wenn ich das jetzt recht sehe dann wird bzw. wurde der Bürgersteig doch extra wegen Schäden erneuert,
die Arbeiter können bzw. konnten jetzt wohl schlecht um jedes einzelne Loch einen Zaun bauen oder vielleicht irgendwelche Platten darauf legen, damit keiner reinfällt...
eine grobe Vernachlässigung kann man demnach also niemandem vorwerfen und somit wird auch wohl nur die Krankenkasse die Heilungskosten übernehmen...
wäre ja gleiches,
als rutscht man im Winter auf einem frisch vom Schnee befreiten Bürgersteig aus und bricht sich das Bein,
da liegt dann nämlich auch keine Vernachlässigung vor
😉
ich blicke nicht ganz durch:
Du willst die Eigentumswohnung vor dem Sozialamt schützen, beziehst also Sozialhilfe bzw. Hartz IV
wovon willst du denn deinen Bruder auszahlen, von der Sozialhilfe oder von deinem Regelsatz Hartz IV ja wohl kaum???
🤔
da eure Mutter wohl in 2-3 Jahren in ein Pflegeheim ziehen muss und dieses mit erheblichen Kosten verbunden ist, würde ich mir schon jetz Gedanken über den Verkauf der Wohnung machen...
somit dürfte sich die Frage eigentlich erübrigt haben:
Wohnung ist vor dem Sozialant geschützt, du brauchst deinen Bruder nicht auszahlen (wovon auch immer) und vor allem ist eure Mutter erst einmal abgesichert
hatte vor ewiger Zeit mal 'nen Job mit umgerechnet 2 1/2 Tage Urlaub/Monat - also 30 Tage im Jahr;
woanders war es sogar noch mehr, weil ich wegen einer körperlichen Behinderung mit 80% im Schwerbehindertenausweis eingetragen bin und in einer WfB (Werkstatt für Behinderte) gearbeitet habe
ist halt von Betrieb zu Betrieb und von Branche zu Branche unterschiedlich
wie der Name schon sagt, ist das Kindergeld für das/die Kind(er) da,
d. h. dass damit das/die Kind(er) versorgt werden soll(en) und nicht dass die Eltern sich damit bereichern, um ihre Konsumgüter zu finanzieren...
was du nun tun kannst:
wende dich mit deinem Anliegen direkt an's Jugendamt,
die werden schon helfen
also auf die Ursprungsfrage "Was muss man alles machen um aus ein Haus zwei Wohnungen zu schaffen?" kann ich nur sagen:
waagerecht (also Obergeschoss und Erdgeschoss) voneinander durch eine Treppe und eine Tür trennen...
zu deiner weiteren ausführlichen Erklärung kann ich leider nichts sagen,
so ein Fall ist mir unbekannt
ich würde, trotz der pampigen Antwort von deinem Schwager, nochmals im ruhigen Ton mit den beiden sprechen
und wenn die beiden dir dann immer noch nicht entgegenkommen, kannst du immer noch 'nen Anwalt um Rat fragen
man muss einem schon beweisen können, das man "schwarz" arbeitet
und man muss einem auch beweisen können, das man etwas von der "Schwarzarbeit" eines anderen wusste...
also ich kenne das so:
wenn du krank bist, rufst du erstmal direkt beim Arbeitgeber an und teilst es ihn mit;
dann hast du 3 Tage Zeit, um deine erste AU bei ihn einzureichen, Folgebescheinigungen, glaube ich, haben eventuell "etwas" mehr Zeit (ca. 5 Tage)
wenn du es natürlich komplett "versäumt" hast dann ist der Arbeitgeber wohl im Recht
Ihr wollt also eure leibliche Mutter beerben und euer Stiefvater ist der Meinung, ihr würdet leer ausgehen weil er alles bekommen würde???
Das ist so nicht richtig!!!
Als leibliche Kinder steht euch mindestens 50% vom gesamten Erbe zu und das wird dann zu gleichen Teilen an euch ausgezahlt.
je nach Bank kann es schon einige Tage dauern bis das Geld verbucht ist,
habe neulich mal 'nen Check auf's Konto eingezahlt und das hat 6 Tage gedauert, bis es verbucht war
sagen können die viel...
massgebend ist das, was im Vertrag steht und was du unterschrieben hast;
wenn du nichts unterschrieben hast dann ist der Vertrag eh ungültig und die können dann auch kein Geld verlangen
😉
also ich verstehe es so:
Du hast bei deinem ehemaligen Vermieter eine Kaution in Höhe von 600€ hinterlegt.
Diese hast du nicht zurück bekommen, weil laut irgendwelcher Klauseln im Mietververtrag beim Auszug die Wände neu gestrichen werden müssten und du diese Arbeit nicht getätigt hast.
Dein ehemaliger Vermieter wollte von der Mietkaution die Wände neu streichen lassen, was aber nicht geschah?!?
Also erst einmal ist die Mietkaution dafür da, um nach deinem Auszug eventuelle Schäden oder Mietrückstände zu decken.
Scheinbar steht in deinem Mietvertrag nichts von der Klausel, das du bei deinem Auszug die Wände neu streichen müsstest (in vielen Fällen ist diese Klausel auch von vielen Gerichten für unwirksam erklärt worden, selbst wenn sie im Mietvertrag festgehalten wurde)
In diesem Fall müsste dir dein ehemaliger Vermieter die Kaution mit Zinsen zurückzahlen.
kannst deine Versicherungsverträge auch beim Nachbarn hinterlegen...
😩
ganz ehrlich:
seine Unterlagen sollte man lieber selbst aufbewahren, statt an irgendwelchen Internetportals preis zu geben
also wenn wir nun in "Disneyworld" leben würden dann könnte das vielleicht funktionieren.....
😩
viele Banken lassen das dann über's Girokonto laufen,
d. h. dass du das Geld einfach auf dein Girokonto (ja, es gibt auch Girokonten für Kinder und Jugendliche) einzahlst und nach etwa 1 Woche kannst du den Betrag dann in €uro umgerechnet abholen
ob sie nun Miete zahlen muss oder nicht, spielt keine Rolle;
es reicht zumindest, wenn eine Wohnanschrift beim Einwohnermeldeamt eingetragen wird
die richtige Antwort dafür wird dir hier wohl niemand geben können,
schliesslich können wir ja nicht in deine Vertragsunterlagen sehen...
am besten nochmal die Unterlagen genauestens nachlesen,
ansonsten Kontakt mit der Commerzbank aufnehmen (schriftlich)
du kannst nur dein gesamtes Erbe auf deinen Bruder überschreiben lassen bzw. auf dein gesamtes Erbe verzichten,
also Bargeld und Anteil am Haus;
wie ihr euch dann hinterher einigt, ist dann wohl Privatsache