Hallo,

wenn Du eine Pfändung hast, werden alle Beträge, die monatlich über den Freibetrag hinaus gehen, abgeschöpft und für den Gläubiger reserviert. Sofort überwiesen werden die Beträge in der Regel nicht.

...zur Antwort

Nach dem Gesetz darf jede Person nur ein P-Konto besitzen. Da es keine Kündigungsfrist gibt, können Sie Ihr altes P-Konto schließen bzw. vorerst in ein normales Girokonto umwandeln. Sobald alle Geldeingänge auf Ihre neue Bankverbindung laufen, können Sie das alte Konto schließen. Informieren Sie auch Ihren Arbeitgeber und Einzugsermächtigte, dass Sie ein neues Bankkonto besitzen. Natürlich sollten Sie auch Daueraufträge für Miete etc. in Ihrem neuen Konto einrichten.

...zur Antwort

Bei Schufa-Problemen sind.sogenannte Prepaid-Kreditkarten mit Kontofunktion eine Möglichkeit ein Konto zu eröffnen. Hierbei handelt es sich um ein Onlinekonto, welches ohne Schufa-Nachweis eröffnet werden kann, da es auf Guthabenbasis funktioniert. Zudem erhält man eine eigene Karte, welche für Bargeldabhebungen verwendet werden kann.

Mein Rat: Die Prepaid MasterCards von PayCenter (https://www.paycenter.de/index.php/privatkunden/prepaidmastercards.html) sind eine großartige Lösung für Personen mit negativen Schufa-Einträgen. Außerdem kann man das Konto auch als P-Konto führen, womit man auch vor Pfändungen geschützt ist.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.