Das musst du selber organisieren. In vielen Krankenhäusern gibt es aber einen Sozialdienst, der dich dabei unterstützen kann. Einfach mal auf der Krankenstation nachfragen.
Ich glaube nicht, dass das möglich ist, aber das kommt vielleicht tatsächlich auf den Einzelfall an und ihr solltet mal das Gespräch auch mit dem behandelnden Neurologen führen.
Als mein Vater den Pflegegrad 3 bei Demenz erreicht hatte, war er sicherlich dazu nicht mehr in der Lage. Er hätte in der nächsten Stunde schon nicht mehr gewusst, dass er ein Testament unterschrieben hat.
Lohnt sich denn der Streit, also ist die Summe hoch genug?
Mach ihr doch das Angebot, dass sie 60% bekommt.
Gar nichts. Lücke ist Lücke. Und 1 Tag spielt später bei der Rente keine Rolle.
Alle Kinder haben wahrscheinlich einen Unterhaltsanspruch. Das hängt von einigen Faktoren ab, u.a. wie hoch deren eigenes Einkommen ist.
Die beiden volljährigen Kinder haben einen Barunterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen und das Kindergeld wird darauf voll angerechnet.
Die 14jährige hat einen Barunterhaltsanspruch gegenüber dem Vater. Du erbringst Naturalunterhalt bis zu ihrem 18. Geburtstag. Wenn die 14jährige zu dir zieht, brauchst du keine Unterhaltszahlungen mehr an den Vater leisten.
Hier kann dir keiner sagen, welche Strafe ein Richter verhängen wird.
Am besten gehst du zur Polizei und erstattest Selbstanzeige. Das dürfte die Strafe vielleicht mindern.
Das ist echt eine zu dürftige Anfrage. Da gibt es bestimmt noch weitere Hintergrundinformationen, oder?
Wenn es auch andere Nichten und Neffen gibt, habe die doch bestimmt auch noch Eltern die erbrechtlich gesehen eher zum Zuge kommen könnten.
Bitte denke daran, dass du als Minderjähriger noch schulpflichtig bist. Wenn du dann volljährig bist, stellt sich auch noch die Frage, wie du als Selbständiger deine Krankenversicherung finanzierst.
Mich wundert es dass das Vermögen eine Rolle gespielt hat. Ich dachte das geht nach Einkommen der Eltern und dann nach dem EK-Bescheid des vorletzten Jahres.
Ich denke auch, dass du dir das insgesamt gut überlegen solltest.
Zur Grundsicherung hat HilfeHilfe schon ausreichend geantwortet.
Selbst wenn das irgendwie klappen sollte, würdest du deinem kleinen Bruder ein lebenslanges Wohnrecht einräumen? Über welchen Zeitraum reden wir denn hier, 50 Jahre? Das kannst du doch gar nicht überblicken, was in dieser Zeit in deinem Leben passiert.
Außerdem klingt das so, als ob dein Vater beim Erbe leer ausgehen wird. Was ist denn, wenn er seinen Pflichtteil geltend macht? Hat er vielleicht auch noch Geschwister, die das auch machen könnten?
500 + 280 + 400 = 1.180 - das ist also zu wenig mit netto 1.100
Das hättest du dir auch selber ausrechnen können.
Also bleibt dir nur eine billigere Wohnung oder WG, um mit dem Geld auszukommen.
Allerdings fehlen da noch ein paar Dinge:
- Autoreparaturen
- Handy / Telefon / Internet
- Klamotten (wenn nicht im Einkaufsgeld enthalten)
- Versicherungen
- Rücklage für Notfälle
- Urlaube
- ... und und und
Dein Netto kannst du vielleicht aufstocken, indem du beim Finanzamt einen Steuerfreibetrag beantragst wegen der Fahrkosten (wenn denn welche anfallen).
Oder ziehe in die Stadt deines Jobs und melde das Auto ab.
Aus meiner Sicht die Entfernungspauschale in der Anlage N.
Die kommerziellen Spielgemeinschaften verdienen natürlich auch noch dran.
Du kannst dir das Kindergeld direkt auszahlen lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen:
- eigener Hausstand
- du bist in Ausbildung oder arbeitssuchend gemeldet
- du bekommst von deinen Eltern keinen Unterhalt
Kann sein, dass es noch mehr Gründe gibt.
Am besten gehst du zur Kindergeldstelle bei der Agentur für Arbeit und klärst das dort direkt.
Du benötigst auf jeden Fall einen Titel, z.B. eine vollstreckbare Jugendamtsurkunde.
Alternativ kannst du auch beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten lassen, dann kümmert sich das Jugendamt darum.
Möglich ist auch ein Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt.
Das sind in der Regel Kapitallebensversicherungen mit nicht allzu hoher Rendite.
Wenn eure Kinder später einmal Bafög beantragen gilt die Auszahlung als Vermögen der Kinder und muss zum Teil erst eingesetzt werden, bevor es Bafög gibt.
Wieso solltest du die Abschlussgebühr zurückbekommen? Die hast du bei Abschluss des Vertrages bezahlt und wird als Provision an deinen Vermittler gegangen sein.
Der Link von Petz1900 enthält alle wesentlichen Fakten.
Auch zu beachten ist, dass durch deine Volljährigkeit jetzt beide Elternteile, unabhängig davon, wo du lebst, barunterhaltspflichtig sind. Sofern dein leiblicher Vater dir Unterhalt gezahlt hat, kann sich, je nach Einkommen der Mutter, ein geringerer Anspruch gegenüber deinem Vater ergeben. Das Kindergeld wird voll auf die Unterhaltsansprüche angerechnet.
Muss es überhaupt ein Kredit sein? Du sagst ja, dass das erst in ein paar Jahren eintreten wird.
Lege doch einfach jeden Monat 1.000 Euro an die Seite, dann hast du das Geld in 70 Monaten, also noch nicht einmal in 6 Jahren, zusammen.
Dann sparst du einiges an Zinsen. Schulden schleppst du einige Zeit mit dir rum und in deinem Alter weißt du noch nicht, was das Leben so bringen wird.
Je nach Situation kann auch sein, dass du Miteigentümer am Privatweg wirst. Das ist bei meiner Eigentumswohnung der Fall. An der Privatstraße, das ist die Zufahrt zu den Garagen und der Zugang zu den Hauseingängen, liegen 2 Mehrfamilienhäuser mit je 8 Parteien. Jeder Partei gehört 1/16 der Privatstraße.
Vielleicht ist das ja bei dir ähnlich, dass alle Reihenhäuser einen Anteil an der Straße haben.