Wenn man unterschreiben muss, darf die Person natürlich nicht deine Unterschrift fälschen. Deshalb stell ich mir die Überlassung schwierig vor. Für Online-Zahlungen ist die Weitergabe legitim, solange du deine Zustimmung gibst.

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Besprich diesen Sachverhalt am besten mit deinem Rechtsanwalt. Uns fehlen hier, denke ich, noch einige Informationen, um von einer Verleumdung ausgehen zu können. "Schänden" ist außerdem ein sehr großes Wort. Der richtige Ausdruck ist übrigens "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB). Sie wird durch eine formale Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung begangen. Dadurch ist die Pietät schwer verletzt und zählt als Angriff auf die Ehre eines Verstorbenen."

Quelle: http://www.bds-goettingen.de/937.html

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während des Studiums ist auch folgendes zu beachten (im Fall eines freiwilligen Praktikums; unabhängig vom Praktikantengehalt):

Findet das Praktikum in der offiziell (!) vorlesungsfreien Zeit statt, also den Semesterferien, darf man bei den Eltern versichert bleiben. Hast du offiziell, also dein gesamter Studiengang, noch Vorlesungen musst dich dich selbst versichern.

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