Generell ist jeder, der als Drittschuldner angeschrieben wird, zur Auskunft verpflichtet wie auch immer diese Auskunft erteilt wird, positiv oder auch negativ. Sollte ein Drittschuldner dieser Verpflichtung nicht nachkommen hat dies weitreichende Folgen für den Drittschuldner. Geregelt ist dies in der ZPO. Ich denke, ein Anruf bei dem vermeintlichen Drittschuldner könnte da weiterhelfen, wenn dies keine Früchte trägt muss man wohl den weg der Drittschuldnerklage anstreben. Das ist ja schon ausführlich erklärt worden.
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Normalerweise laufen die Verträge einfach weiter, wenn man nicht vorher kündigt. Man muss Dich da nicht informieren. Wenn man Dir aber ein anderes Tarifangebot machen möchte - mit neuen z´Zusatzleistungen, dann muss man dich vorher informieren.
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