Dafür ist man ja versichert.Wenn der Schaden nicht zu groß ist würde ich ihn aus eigener Tasche bezahlen.Aber,die Kaufhäuser wollen ihre Kunden ja nicht vergraulen,also gehe ich auch mal davon aus,das das Kaufhaus selbst für den Schaden aufkommt.

...zur Antwort

Schwierige Sache,aber ich würde auch in den totalen Streik treten,mit der Hoffnung das er von selbst so genervt ist und seine sieben Sachen packt.Was er macht ist doch totale Ausnutzerei und man hat ja schließlich noch ein eigenes Leben.Mutter bleibt man sein Leben lang,aber ich würde mich nicht zur leibeigenen Putzfrau,Köchin und sonst was machen lassen.

...zur Antwort

Normaler Weise zieht der Automat nach einer bestimmten Zeit das Geld wieder ein.Also bei der Bank melden und schildern was Sache ist.Sollte der nächste Kunde das Geld einfach eingesteckt haben,bitte die Bänder der Videoüberwachung überprüfen lassen.Meinem Mann ist das auch mal passiert und hat das Geld stecken lassen.Der Kunde nach ihm hat es sich eingesteckt,war aber noch so gierig von seinem Konto Geld abzubuchen.Durch die Videoüberwachung und dem Zahlungsvorgang im Computer konnte man ihn dann natürlich zur Rechenschaft ziehen.Blöde nur,wenn er danach selbst kein Geld abgehoben hat,dann sehen die ja nur die Person die es war,aber haben keine Personalien von dem .

...zur Antwort

Ich würde das Geld auf keinen Fall ausgeben sondern der Bank melden.Früher oder später wird es sowieso zurückgebucht.Man steht ja für seinen Namen.

...zur Antwort

Hätte er es zum Fundbüro gebracht wäre wohl mehr Finderlohn herausgekommen.Was sagt uns das,wer am meisten hat,gibt am wenigsten.Da braucht man sich nicht zu wundern wenn man in der heutigen Zeit sich das Geld lieber selbst eingesteckt hätte.Ich bin aber immer noch der Meinung ehrlich währt am längsten.

...zur Antwort

Wenn der Automat das wieder eingezogen hat ,ist es ja noch vorhanden.Ich würde bei der Bank vorbeigehen oder anrufen und sagen was Sache ist.Das Geld ist auf jedenfall nicht verloren.

...zur Antwort

Wenn man Eigentum hat,kann man den Anschluß kündigen.Bei einer Mietwohnung,bitte Mietvertrag genau durchlesen,wie das dort gehandhabt wurde.Bei Eigentum stellt sich Kabel Deutschland zwar erst quer,aber letztendlich hat der Eigentümer zu entscheiden.Also nicht unterkriegen lassen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.