Wenn er eine private Wohnung hätte und Hotelkosten aufgrund der dienstlich veranlassten Reise anfallen würden, dann könnte er Reisekosten absetzen. Wenn aber die Wohnung in der selben Stadt ist, wie das Hotel, dann wird es dem Finanzamt nicht plausibel erscheinen, dass Hotelübernachtungen abgesetzt werden sollen.

Generell gilt, Reisekosten sind nur absetzbar, wenn auch eine Reise stattgefunden hat. Das Finanzamt prüft die Angaben zudem auf Plausibilität.

Mehr zu Reisekosten: http://www.spesen-ratgeber.de/reisekosten-dienstreise/

Viele Grüße

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Wenn Sie Ihr Einkommen in den Niederlanden erarbeiten und in den Niederlanden versteuern, können Sie nicht beim deutschen Finanzamt die Pendlerpauschale geltend machen. Da die Pendlerpauschale steuerliche Berücksichtigung bei der Einkommenssteuer findet, müssen Sie auch Einkommen zu versteuern haben.

Informationen zur Pendlerpauschale auch hier: http://www.spesen-ratgeber.de/

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Ja, du kannst die Pendlerpauschale auch steuerlich absetzen, wenn du mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommst. Es gilt, dass nur die Kilometer einer Strecke abgesetzt werden können. Die Jahreshöchstgrenze des Steuerfreibetrages liegt bei 4500 Euro.

Mit einem Rechner für die Pendlerpauschale kannst du den Betrag genau ausrechnen, den du von der Steuer absetzen kannst.

http://www.spesen-ratgeber.de/pendlerpauschale-rechner/

Achtung: Die Pendlerpauschale ist für den regelmäßigen Arbeitsweg absetzbar, die Kilometerpauschale ist für die Entfernungskilometer einer Geschäftsreise absetzbar......das wird gerne verwechselt....;)

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