Grundsätzlich gilt, der Notar trägt die Verantwortung dafür, dass der Vertrag ordnungsgemäss abgewickelt werden kann. Für die Fälligkeit des Kaufpreises sind mehrere Voraussetzungen erforderlich: eine Auflassungsvormerkung für den Käufer muss im Grundbuch eingetragen sein, dem Notar muss eine Löschungsbewilligung der Gläubigerbanken für evtl. Kredite des Verkäufers auflagenfrei vorliegen, bei Finanzierung muss für die Bank des Käufers eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen sein, evtl. ist noch eine Verwaltergenehmigung erforderlich.

Sobald diese Vorrausetzungen erfüllt sind, versendet der Notar an beide Parteien die sogenannte Fälligkeitsmitteilung, ohne diese sollte auf keinen Fall gezahlt oder übergeben werden.

Nach Erhalt dieser Fälligkeitsmitteilung kann die Immobilie gefahrlos übergeben, bzw. bezahlt werden. Mit dem Tage der Übergabe (nach Kaufpreiszahlung) an den Käufer ist dieser Besitzer der Immobilie und kann darüber in jeder Hinsicht frei verfügen. Eigentümer wird der Käufer dann mit der Auflassung (Eigentumsumschreibung) im Grundbuch.

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Anwesend sein müssen nur die im Vertrag Beteiligten, eventuell der Ehepartner der Verkäuferpartei, falls nur einer Eigentümer ist, aber der Verkauf einen wesentlichen Bestandteil des ehelichen Vermögens darstellt.

Alle anderen Personen können nut mit Zustimmung beider Parteien an der Beurkundung teilnehmen.

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Wie sich gegenüber unklugen Hauskäuferin verhalten?

Hallo Immobilienbesitzer,

ich wäre dankbar für eure Einschätzungen, vielleicht habt Ihr ja dazu eine Meinung:

Ich verkaufe gerade mein Elternhaus, ein schönes Haus in guter Lage. Ein Makler ist nicht involviert. Ich selbst bin kein Immoprofi, beruflich aber aus dem technischen Bereich, und habe mich definitiv intensiv eingelesen, wie das so funktioniert mit dem Hausverkauf.

Soweit so gut, es läuft auch super bislang, von 5 Besichtigungen haben 3 innerhalb kurzer Zeit eine feste Kaufzusage gegeben. D.h. eigentlich fehlen nur noch die Abschlussgespräche, und los geht's zum Notar (ich weiß allerdings noch nicht, für welchen der 3 ich mich schlussendlich entscheiden soll).

Jetzt mein "Problem": Die 3 Kaufinteressenten verhalten sich anders als erwartet! Nämlich viel weniger kritisch und informiert als gedacht. Nur einer wollte mal den Energieausweis sehen... ansonsten alle 3: keine Zweitbesichtigung gewünscht, keine Sachverständigen hergebeten, keine Einsichtnahmewünsche in Unterlagen wie Grundrisse, Bauzeichnungen, Grundbuch, Energieabrechnungen, Renovierungsunterlagen... gar nix!! 2 haben nicht mal den Dachboden inspiziern wollen!..

Ich weiß jetzt gar nicht, wie ich damit umgehen soll. Alle 3 finden das Haus toll, haben ihre Bankbestätigungen vorgelegt und wollen "einfach so" zahlen. Muss ich solche Dokumente wie Grundrisse oder Abrechnungen VON MIR AUS an die Leute schicken?? Also bin ich dazu verpflichtet oder so?? Muss ich darüber informieren, dass im Grundbuch Abt.1 noch Eintragungen stehen (die Restschulden, recht wenig, tilge ich selbstverständlich, wenn der Kaufpreis gezahlt wurde). Oder kann ich jetzt guten Gewissens abschließen, auch wenn ich deren Verhalten recht leichtsinnig finde?

Bin gespannt wie Ihr das seht.

Markus

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Solche unbedarften Käufer und dann auch noch 3 davon? Na ja Käufer sind sie erst, wenn sie auch beim Notar waren. Verpflichtet ist der Verkäufer dazu, bei der Hausübergabe an die neuen Eigentümer, alle relevanten Unterlagen zur Immobilie zu übergeben. Per Gesetz muss zum Vertriebsstart ein gültiger Energiepass vorliegen.

Auch für den Verkäufer ist es vorteilhaft wenn der Käufer mit einem Sachverständigen besichtigt hat, bei späteren Reklamationen kann ich als Verkäufer darauf verweisen, dass, das was ein Fachmann nicht festgestellt hat, ich als Laie erst recht nicht feststellen konnte.

Der Verkauf von gebrauchten Immobilien erfolgt grundsätzlich unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung. Der Verkäufer haftet lediglich für so genannte arglistig verschwiegene Mängel.

Andre Leers DEKRA Bewerter

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Ich bin selber Immobilienmakler und würde davon abraten mehrere Makler am Verkauf mitwirken zu lassen. Entweder man macht es selber oder man beauftragt nur einen Makler. Je öfter deine Immobilie irgendwo angeboten wird umso mehr bekommen die potentiellen Interessenten das Gefühl, dass mit der Immobilie etwas nicht stimmt. Auch kommt es oft vor, dass unterschiedliche Anbieter die Immobilie dann mit unterschiedlichen Preisen anbieten, was auch sehr unseriös wirkt. Und wie bereits von meinem Vorredner angesprochen besteht die gefahr, dass ein Käufer doppelte Courtage zahlen muss, falls er mit beiden Maklern Kontakt hat. Eine Immobilie sollte immer nur von einem "Verkäufer" angeboten werden, egal ob man das selber macht oder einen Makler beauftragt.

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Hallo, versuch es mal auf www.kostenlose-online-immobilienbewertung.de
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