Es gibt sicherlich regionale unterschiede bei der Häufigkeit solcher Gutachten während der Laufzeit. Auf jeden Fall empfehle ich, nachzufragen ob das Darlehen noch bei der Bank liegt oder es inzwischen "abverkauft" wurde. Bei einer Veränderung der Werthaltigkeit des Objektes kann das Kreditinstitut jederzeit eine Nachbesicherung verlangen bzw. das Darlehen auch während der Zinsfestschreibung kündigen sollte diese Besicherung nicht erbracht werden. Unabhängig davon ob Sie Ihre Raten pünktlich bezahlt haben oder nicht. Bedenken Sie bitte, dass Sie den Zins festgeschrieben haben, nicht das eigentliche Darlehensverhältnis. Daher meine Empfehlung, setzen Sie alles daran um beim Gutachten eine möglichst hohe Werthaltigkeit zu erzielen und überlegen Sie sich bereits heute schon alternativen wenn die Werthaltigkeit Ihrer Immobilie nicht mehr der Restschuld entspricht.

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