Sehr geehrter Herr PatrickL,
Banken haben schon gute Gründe, weshalb Sie nicht so einfach mit den Berechnungen herausrücken. Zum Einen möchten sie so viel abrechnen wie irgendmöglich. Das erreichen sie am ehesten dann, wenn der Darlehensnehmer sich schon bei einer anderen Bank verpflichtet hat, denn dann kann man auch eine Traumsumme aufschreiben und der Darlehensnehmer muss zähneknirschend zahlen oder den Rechtsweg beschreiten.
Andererseits machen sie sich mit jeder vorab erteilten Abrechnung angreifbar, denn Forwarddarlehensentschädigungsberechnungen stimmen schon deshalb so gut wie nie, weil Banken nicht imstande sind, die zinsfreie Vorlaufzeit korrekt zu berücksichtigen. Sie unterstellen regelmäßig eine Zinspflicht bereits ab dem Termin der Erklärung der Nichtabnahme, weil sie für die Berechnung auf Programme zur Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung zurückgreifen. Damit übertreiben die Banken aber den Zinsschaden.
Schließlich ist noch zu bemerken, dass Sie selbst vertragsbrüchig werden, indem Sie einen Vertrag nicht einhalten. Da können Sie vom Vertragspartner nicht verlangen, dass er Ihnen dann auch noch entgegenkommenderweise etwas ausrechnet. Doch dafür gibt es Kontaktadressen im Internet. Achten Sie nur darauf, dass Ihnen wirklich eine Nichtabnahmeentschädigung für ein Forwarddarlehen ausgerechnet wird, keine übliche Nichtabnahmeentschädigung.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt
Diplom-Volkswirt