Muss ich einen örtlichen Vertreter einer bestehenden Gebäudeversicherung ins Haus lassen?

Nein.

Muss ich zu diesem Zweck einen vor Ort ansässigen Vertreter ins Haus lassen oder kann ich auch zu Ihm ins Büro gehen?

Du kannst auch einen Termin mit einem Makler machen und schauen ob nicht ein anderer Anbieter besser ist.

Grundsätzlich sollten Kompositversicherungen alle 2-3 Jahre auf den Prüfstand. Der Markt ist recht schnelllebig.

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Wenn du wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort rechtskräftig verurteilt würdest, wäre dies eine sog. Obliegenheitsverletzung aus dem KFZ-Versicherungsvertrag.

Der Versicherer wäre in dem Fall berechtigt, den Schaden (bis maximal 5.000,- €) von dir zurückzufordern (Regress). Die Neueinstufung der SF-Klasse bliebe aber dennoch.

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Zusatzvesorgungskassen sind i.d.R. bAV (§§ 3, Nr. 62 ff EStG) werden also in der Beitragsphase steuer- und sozialversicherungsfrei angesammelt.

Ein Blick auf die Monatsabrechnung sollte hierauf eigentlich Aufschluss geben. Das Steuer- und SV-Brutto sollte um den Beitrag zur ZVK reduziert sein.

Dies erfolgt direkt an der Quelle, ergo beim Arbeitgeber. Etwas, das nicht mit Steuer belegt wurde, kannst du auch nicht zusätzlich noch steuerlich absetzen, das wäre doppelt gemoppelt.

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Diese Apps sind nur Kommunikations-Kanäle für Versicherungsmakler. Eine Plattform um die Beratung und Bestandsbetreuung modern und digital anbieten zu können.

Im Hintergrund passiert genau das gleiche, wie bei jedem Makler: Anhand von Filterkriterien werden Gesellschaften und Tarife miteinander verglichen um die für den Kunden passende Lösung zu finden.

Es kostet dich jedoch nicht einen Cent mehr deine Beratung zu Versicherungsthemen an einen menschlichen Makler zu geben, spart zumeist auch die Zeit in der Hotline.

Das wäre für sehr komplexe Themen z.B. der biometrischen Absicherung oder auch der bedarfsgerechten Ruhestandsplanung dringend geboten. Diese sind ziemlich beratungsintensiv.

Habt ihr da Erfahrungen, lasst es mich gerne wissen.

Ich finde, als ehemaliger Makler, die Filterkriterien bei Check24 bei einigen Sparten zu wenig bzw. zu oberflächlich. Dadurch rutschen viele Tarife mit in die Endauswahl, die zwar günstig sind aber ggf. nicht vollends bedarfsgerecht.

Auch gab es hier, wie auch im Schwesterforum gutefrage.net schon zahlreiche fragen, die ungefähr so klangen:

"Ich habe Vertrag xy über Check24 abgeschlossen, jetzt hab ich einen Schaden, was mache ich?"

Zu Clark kann ich wenig sagen.

Wer sich in den Versicherungs- und Finanzthemen gut auskennt oder nur eine Haftpflicht braucht, der wird dort gut versorgt, wenn du aber allumfassende Beratung und auch Hilfe im Leistungsfall willst, würde ich mir das zwei mal überlegen.

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Beantrage ein Statusfeststellungsverfahren bei der Krankenkasse.

Wenn dieses zum Ergebnis kommt, dass die Anstellung nach wie vor den Mittelpunkt des Erwerbslebens bildet, fallen keine Beiträge an.

Stuft man dich aber als hauptberuflich selbständig ein, so wärst du freiwilliges Mitglied und musst die Beiträge - ohne einen Cent vom Arbeitgeber - ab dem Folgejahr auf ALLE Einkünfte (...aus nichtselbständiger Arbeit, ...aus Gewerbebetrieb), bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen.

Umsatz ist keine all zu relevante Rechengröße der Sozialversicherung. Entscheidend ist der Gewinn aka die Einkünfte aus Gewerbebetrieb / selbst. Arbeit nebst den anderen Einkünften

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Kommt drauf an.

Zinsen sind eben Risikoprämie. Je höher der Zinssatz desto höher ist auch das Aufallrisiko einzuschätzen.

Meine Investments in P2P Kredite habe ich die letzten Jahre stark zurückgefahren, nachdem Auxmoney sich hier zurückgezogen hat. Ein kleiner Rest bleibt bei Bondora.

Kreditausfälle hatte ich keine aber einen ständig säumigen Kunden.

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Nun meine Frage was sollte ich nun Am besten tun?

Gar nichts außer vielleicht Konto und Schufa beobachten. Sollte kein Negativeintrag erfolgt sein, wäre alles korrekt und du musst dir keinen weiteren Gedanken machen.

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Welche 3-4 Versicherungen sind für einen 29 jährigen Angestellten wichtig ?

Alle, die bei einem Schadenereignis seine finanzielle Existenz auslöschen können.

  • Privathaftpflicht
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Zahnzusatz schadet nicht, vor allem der Punkt Zahnersatz kann sehr schnell sehr teuer werden, wenn es hochwertig sein soll.

Durchaus sinnvoll sind auch eine Hausratversicherung und eine Absicherung für den Pflegefall. Auch wenn letzteres hoffentlich noch sehr weit weg ist, ist es irgendwann einfach sehr teuer, das abzuschließen und die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse sind vollkommen unzureichend.

Private Arbeitslosenversicherungen sind Schwachsinn. Hier empfiehlt es sich 3-5 Monatsgehälter auf einem Tagesgeldkonto zu legen um im Fall der Fälle (z.B. bei Eigenkündigung und ALG Sperre) Geld zu haben.

Auch mit seiner Altersvorsorge muss er sich beschäftigen, mind. 10-15% seines Nettogehalts sollten für den Vermögensaufbau und die Rentenvorsorge aufgewendet werden, sonst droht Altersarmut oder zumindest ein heftiger Abrutsch in Sachen finanziellem Spielraum im Alter. Hierfür muss man sich aber nicht zwingend einer Versicherungslösung bedienen.

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Beispiel:

Wenn du einen Schaden von 30.000,- € hättest und wärst von der VS her nur bei 20.000,- €, bestünde eine UV von 33%.

Heißt jeder Schaden den du einreichst wird nur zu 67% erstattet.

Auf diese Prüfung verzichtet die Versicherung wenn der Unterversicherungsverzicht vereinbart ist, ergo VS += 650,- € / m².

Der Versicherungsnehmer ist Beweislastig, dass der Versicherungsfall dem Grunde nach eingetreten ist und bezüglich des Wiederbeschaffungswertes des beschädigten Hausrats.

Hierzu eignen sich Rechnungen, Fotos, Inventarlisten, etc.

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Ist halt ein Online-Makler mit Callcenter. Wenn man im Versicherungsthema drin ist, kein Problem aber wenn es kniffliger wird oder es um beratungsintensivere Produkte geht, sollte man als Laie den menschlichen Makler definitiv bevorzugen.

Die 50,- € Prämie sind läppisch im Vergleich zum dem Fiasko eine Über- oder Unterdeckung.

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Kann mir durch die verspätete überweisung von der Inkasso Strom Schulden Rechnung der Strom abgestellt werden?

Nur wenn deine unbestrittenen Ausstände 100,- € übersteigen und du eine Mahnung mit dem Hinweis auf die Sperre bekommen hast.

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Ohne deine Risikotoleranz zu kennen oder wofür das Geld, wann verwendet werden soll ist das sehr schwierig zu beantworten.

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Dann sammle erstmal etwas Grundwissen an, bevor du investierst.

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Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht für Schüler in der Schule, sowie auf direktem Schul- oder Heimweg.

Liegt hier alles nicht vor, leistungspflichtig im Schadenfall wäre also nur eine private Unfallversicherung, wenn abgeschlossen.

Bei Fremdschäden, die hoffentlich vorhandene Privathaftpflicht.

Behandlungskosten trägt die Krankenkasse/Krankenversicherung

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Könnte man vor einer Reise eine Reisekrankenversicherung abschließen und falls nichts passiert, diese ganz einfach nach der Reise widerrufen?

Nein:

§ 8 Abs. 3 VVG

(3)1Das Widerrufsrecht besteht nicht
1. bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat,
2. bei Versicherungsverträgen über vorläufige Deckung, es sei denn, es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinn des § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
3. bei Versicherungsverträgen bei Pensionskassen, die auf arbeitsvertraglichen Regelungen beruhen, es sei denn, es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinn des § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
4. bei Versicherungsverträgen über ein Großrisiko im Sinn des § 210 Absatz 2. 2Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers vollständig erfüllt ist, bevor der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
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Trotzdem haben die gesagt, dass ich bezahlen muss.

Was sollten sie auch sonst sagen. Sie sind mit Forderungseinzug beauftragt, nicht mit Streitschlichtung.

Kann ich dagegen was machen oder habe ich dar keine Chance?

Letztendlich gibt es keine Rechtspflicht dich gegenüber Inkassobüros zur Sache zu äußern und es darf dir auch kein Nachteil entstehen.

Du kannst natürlich einmalig einen Widerspruch verfassen.

Wenn du der Meinung bist und im Zweifel auch Belege hast, dass der Parkplatz nicht korrekt als privater erkennbar war, würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Erfahrungsgemäß kommt es aber nicht so weit und ein gerichtlicher Mahnbescheid wäre das Äußerste der Gefühle. Gegen den kann man aber auch binnen 14 Tagen Widerspruch einlegen.

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Als Privatperson, bzw. für ein Privatfahrzeug kann die Kfz-Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer angesetzt werden.

In vielen Fällen wirken sich die Beiträge aber nicht steuermindernd aus, da die 1.900,- € (für Arbeitnehmer) Höchstgrenze für beschränkt abziehbare Sonderausgaben durch die Arbeitnehmerbeiträge zur ges. Krankenversicherung vollständig ausgeschöpft sind.

Kaskoversicherung ist nicht ansetzbar.

Relevant bei der Einkommensteuer ist der Abfluss. Wann fand dieser statt und von wessem Geld.

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Wie andere das handhaben ist nicht meine Sache aber mein Haustier, in meinem Fall, meine Katze, ist Teil meiner Familie. Die Kostenrechnung mach ich persönlich nicht auf und sie hat eine OP-Versicherung, die etwas mehr als 200,- € pro Jahr kostet.

Konventionelle Behandlungen bezahle ich selbst, ob die Behandlung 50, 100 oder 500,- € kostet ist egal. Meine Katze ist es mir wert. Geld lässt sich immer neu verdienen aber du kannst niemals dasselbe Haustier neu bekommen.

Eine Tierkrankenversicherung in jungen Jahren abgeschlossen ist kostentechnisch überschaubar aber wenn man finanziell so auf Kante genäht ist, dass man sein Tier nicht optimal versorgen kann und das Einschläfern in Betracht zieht, stellt sich die Frage ob man das Tier überhaupt hätte anschaffen sollen.

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Schau in den AVB deines Vertrages nach, was dort zum Thema Aufschub(-rente) steht.

In guten Tarifen kann man den Auszahlungstermin nach hinten schieben (mind. bis 70), muss dies aber mit entsprechender Frist ankündigen.

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Ein Schadenfall bringt für beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht (§ 92 VVG).

Eine Beitragserhöhung ist nur möglich, wenn dies im Vertrag so vereinbart war. Dies passiert hauptsächlich nur in der KFZ Haftpflicht und Vollkasko so über die Schadenfreiheitsklassen.

Auch in mancher Privathaftplicht gibt es dieses Prinzip. Am Ende kennt hier keiner den exakten Vertrag den du geschlossen hast.

Sollte dir der Versicherer kündigen nach dem Schaden, gehe davon aus, dass du bei anderen Anbietern Schwierigkeiten bekommen könntest eine Annahme zur normalen Konditionen zu bekommen. Zuschläge, Wartezeiten, Selbstbeteiligungen könnten hier von dir verlangt werden.

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