Durch mein eigenes Gewerbe nehme ich seit einigen Monaten schwankend 20.000 - 35.000 € brutto im Monat ein.

Meinst du damit deinen Umsatz?

Nach Steuern (noch ohne Steuerberater, ja ich weiß, schlimm!) und Lebenshaltungskosten bleiben ca. 7.000 - 15.000 € monatlich zum Anlegen übrig.

Sehr schön.

Wenn man verschiedenen Finanz-Youtubern glauben schenkt, machen, zumindest bei einem normalen Gehalt Immobilien in Deutschland im Moment keinen Sinn.

Fremdgenutzte Immobilien, als Sammelbegriff, machen IMMER Sinn.

Ob eine einzelne konkrete Immobilie, für einen einzelnen konkreten Anleger ein gutes oder schlechtes Investment ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab

  1. Lage
  2. Lage
  3. Lage
  4. Zustand
  5. Verhältnis Kaufpreis zu Miete
  6. Verwaltung
  7. etc.

Ein Mensch mit einem normalen Gehalt (~ 2.300,- € Netto p.M.), wird sich nur ggf. geeignete Objekte kaum leisten können, wenn er nicht irgendwo ein paar 10.000,- € nutzlos rumliegen hat.

Eine Riesterrente auch nicht.

Die bedingt auch ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen, das disqualifiziert die meisten Selbständigen.

Die Riesterrente ist eine zusätzliche Altersvorsorge kein Tool zum renditemaximierten Vermögensaufbau.

Ein normales Sparbuch auch nicht.

Sparbücher und Tagesgeldkonten dienen vor allem darum Geld kurzfristig zu parken für geplante größere Anschaffungen oder Ausgaben. Sie sind KEINE Geldanlage.

Machen ETFs auch Sinn bei solch einem überdurchschnittlichen Gehalt?

Welches Gehalt? Dachte du bist selbständig...

ETFs oder auch Einzelaktien sind sinnvolle Langzeitinvestments. Der Anlagehorizont sollte schon 10 Jahre und mehr betragen.

Bei dem zur Verfügung stehenden Einkommen kannst du natürlich auch mittels Stockpicking eine Streuung einbauen, das braucht aber mehr Kenntnisse als das Investieren in ETFs und eine Garantie, dass du den Markt outperformst gibt es auch nicht.

Sollte ich mehr streuen? Also ETFs, Gold, Immobilien, Grundstücke im Ausland?

Du solltest deine Investments innerhalb deines "Circle of Competence" halten. Immer nur in etwas investieren, das du verstehst. Z.B.: Wenn du keine Ahnung von Kyptos hast, hol dir keine.

Rohstoffe, wie Gold, kann man jedem Portfolio beimischen, sie sind aber unproduktiv und daher streng genommen kein Investment.

Bei Grundstücken im Ausland kommt auch immer eine rechtliche Hürde dazu, da du dich im Recht des jeweiligen Landes soweit auskennen musst.

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Wenn der Franchisenehmer rentenversicherungstechnisch als sog. Selbständiger mit einem Auftraggeber gilt (Auftraggeber = der Franchisegeber), wäre er rentenversicherungspflichtig.

Das mit der Befreiung hast du ja bereits festgestellt. Die ist für maximal 3 Jahre möglich, danach ist diese abhängig davon ob

  1. Die Tätigkeit weiterhin auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber erbracht wird (5/6-Regelung)
  2. Du mind. einen versicherungspflichtigen (!) Arbeitnehmer beschäftigst. Ein Minijobber bewahrt dich vor der RV-Pflicht nicht, dazu müsstest du mehrere einstellen.
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Hat jemand Erfahrungen mit der Sparkassenversicherung im Bereich Altersvorsorge?

Aus meiner Tätigkeit als Versicherungsmakler. Glaube aber nicht dass ich die jemals aktiv vermittelt habe.

Lohnt sich das im Vergleich zu Direktbanken wie Consors oder DKB bzw. Neo-Banken wie Scalabel oder Trade Republic?

Äpfel-Birnen-Vergleich.

Was ist denn dein Ziel?

  • Willst du eine garantierte lebenslange Rentenzahlung mit ein paar Extras, wie Hinterbliebenenabsicherung, etc.
  • Oder geht es dir um die kostengünstige Renditemaximierung?

Wenn die Renditemaximierung im Vordergrund steht, würde ich die Gewichtung auf den ETF- oder Aktiensparplan legen, ansonsten würde ich zumindest für Mindestbeitrag eine Rentenversicherung abschließen.

Der Sparplan bzw. das dadurch gefüllte Depot wäre ggf. bei Leistungsbezug (SGB II), Pfändung oder Insolvenz (anteilig) als Vermögen zu sehen, eine Rentenversicherung mit staatlicher Förderung (Riester, Rürup, bAV) nicht, auch eine private RV kann durch einen vereinbarten Verwertungausschluss geschützt werden.

Hinweis: Wenn ich von Rentenversicherung spreche meine ich natürlich fonds- bzw. ETF-gebundene. Klassisches Deckungsmodell mit Garantiezins macht keinen Sinn.

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Grundsätzlich unterliegen die meisten Verträge nicht der Schriftform.

Es gibt natürlich Ausnahmen, vor allem wenn man von gesetzlichen Vorschriften ggf. abweichende Vereinbarungen treffen will, so müssen diese irgendwo fixiert sein.

Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zweier oder mehr Personen.

Wenn man dir einen schriftlichen Vertrag zur Unterschrift vorlegt oder zusendet und diese Unterschrift deinerseits gar nicht erfolgt, kann man den Rechtsbindungswillen deinerseits hier ziemlich klar verneinen.

das ich ihn gerne nehmen würde

Anders sieht es aus, wenn man sich einig war und das Schriftstück ehr informativer Natur war. Ob o.g. Aussage ausreicht eine übereinstimmende Willenserklärung anzunehmen ist daher fraglich.

Ich würde die Forderung zurückweisen, kann aber anderslautende Argumentationen durchaus nachvollziehen.

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Hausversicherung sagt: Wir übernehmen nur die Schäden am Gebäude.

Die Wohngebäudeversicherung (VGV) zahlt auch nur Gebäudeschäden, Mobiliar oder Inventar ist Sache der Hausrat des Menschen, dem die Sachen gehören.

Haftpflichtversicherung "der Dachterrasse" sagt: Unser Mandant ist nicht für den Schaden verantwortlich, deswegen wird nichts gezahlt.

Haftung setzt schuldhaftes, zumindest fahrlässiges Verhalten voraus (§ 823 BGB). Das Ausschütten von Wasser in einen Abfluss ist dessen bestimmungsgemäßer Gebrauch und wenn der Schaden am Dichtungsring nicht bekannt oder bei normaler Nutzung wahrnehmbar war, liegt kein fahrlässiges Verhalten vor und eine Haftung scheidet aus.

Hausratversicherung der "Wohnung unter der Dachterrasse" sagt: Es handelt sich um Planschwasser, deswegen wird nicht gezahlt.

Ob diese Aussage einer gerichtlichen Überprüfung standhält, würde ich doch mal anzweifeln. Das Wasser wurde über das Abwasserrohrsystems des Hauses entsorgt.

Wenn die Schadensumme <= 10.000,- € ist, würde ich dir empfehlen dich an den Ombudsmann zu wenden und eine Schlichtung herbeizuführen. Der Schiedsspruch wäre bei o.g. maximaler Schadenhöhe für den Versicherer rechtlich bindend, für dich nicht.

Grundsätzlich: Du solltest alle Kompositversicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude, Unfall, KFZ, Rechtsschutz) alle 2 Jahre auf den Prüfstand stellen. Ganz oft fehlt in alten oder besonders günstigen Verträgen sinnvolle Klauseln.

Es macht z.B. durchaus Sinn in seiner Hausratversicherung die Bestleistungsgarantie, eine Innovationsklausel und die Allgefahrendeckung mitzuversichern, selbst wenn der Spaß dann vlt 20-30,- € mehr im Jahr kostet.

  • Bestleistungsgarantie heißt, wenn du nachweist, dass irgendein deutscher Versicherer in dem Schadenfall lt. Bedingungen gezahlt hätte, muss dein Versicherer auch zahlen, auch wenn eigentlich keine Deckung besteht
  • Innovationsklausel heißt Leistungsverbesserungen ohne Mehrbetrag in späteren Bedingungsversionen werden automatisch Bestandteil deines Vertrages
  • Allgefahrendeckung weitet den Deckungsumfang über Sturm/Hagel, Leitungswasser, Feuer, Wohnungseinbruchdiebstahl und evtl. Elementargefahren auf alle erdenklichen Schäden aus (meist mit ca. 10% SB).

Die Betreung übernimmt gerne ein Makler für dich ohne zusätzliches Entgelt.

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Deine Privathaftpflicht hat damit nichts zu tun, da der Schaden im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden ist. Das ist Sache der KFZ Haftpflicht des Betriebs.

Ich rate zur Mandatierung eines Rechtsanwalts zwecks Strafverteidigung, da im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe sowie ein Fahrverbot im Raum stehen.

Sofern du schuldig bist, besteht ein Regressanspruch seitens der KFZ Haftpflicht bis maximal 5.000,- €. Eine Kasko bliebe leistungsfrei wodurch ggf. auch gegenüber deinem Arbeitgeber ein Regressanspruch bestünde, da die Taten Vorsatz als zwingendes Tatmerkmal bedingen.

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  1. Es gibt keine Kleingewerbe.
  2. Nebeneinkünfte sind unschädlich für den Anspruch auf FamV, wenn das diesen entnommene Entgelt regelmäßig 1/7 der Bezugsgröße nicht übersteigt (2022: 470,- € pro Monat, 2023: voraussichtlich 485,- € pro Monat).
  3. Entscheidend ist der in der EÜR ermittelte und in der Anlage G zur Einkommensteuererklärung festgestellte Gewinn geteilt durch die Anzahl Monate in denen das Gewerbe bestand. Nur im ersten Jahr wird geschätzt anhand deiner Angaben.
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Sind Werkstudenten sozialversicherungspflichtige Angestellte?

Nein. Es besteht für sie keine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. Kranken- und Pflegeversicherung besteht i.d.R. über KVdS nicht über die Anstellung.

Nun stelle ich mir die Frage, ob das ein Student sein darf oder wegen der Befreiung von manchen Versicherungen doch nicht.

Es darf schon. Vorteil ist, dass Studenten wenig an Lohnnebenkosten produzieren, weil du als Arbeitgeber nur RV-Beiträge, Umlagen und ggf. Steuern abführen musst.

Soll die Person länger als 3 Monate / 70 Arbeitstage beschäftigt werden?

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Nein.

Vom Leistungserbringer nach SGB II oder XII wird kein RV-Beitrag abgeführt. Die Zeiten sind Anrechnungs- aber keine Beitragszeiten.

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Die Kündigung einer Kapitallebensversicherung, die vor dem 01.01.2005 ab geschlossen wurde, ist keine wirtschaftlich sinnvolle Verwendung dieser.

Grundsätzlich kannst du meist zum Monatsende kündigen (definitiv zur Hauptfälligkeit) und die Auszahlung erfolgt binnen weniger Wochen. Sparen ist freiwillig. Genaue Infos gibt es in deinem Vertrag, bzw. den AVB die diesem zugrunde liegen.

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Ceranfeld in Mietwohnung von Mieterin beschädigt, Austausch durch ein komplett neues Herdset mit mehr Funktionen, wer muss was zahlen?

Hallo zusammen,

ich habe als Mieterin in meiner Mietwohnung das Ceranfeld beschädigt.

Ich habe sofort meine Haftpflichtversicherung am Telefon über den Schaden informiert und habe daraufhin ein Formular ausgefüllt und zu der Versicherung geschickt und auch dem Vermieter Bescheid gegeben.

Wir sind davon ausgegangen, dass meine Versicherung den Schaden bezahlt.

Dann kam eine Antwort von der Versicherung, in der Stand, dass Elektrogeräte nicht mit abgedeckt sind und auch Glasschäden nur übernommen werden, wenn man sich nicht zusätzlich durch eine Hausratsversicherung versichern kann.

Dann habe ich versucht den Schaden bei meiner Hausratsversicherung zu melden, doch leider habe ich dort keine Glasversicherung inkludiert, sodass die Versicherung auch gesagt hat, dass der Schaden nicht übernommen wird.

Der Vermieter hat in all der Zeit schon ein Herdset bei einem Möbelmarkt bestellt, da ein einzelner Austausch von dem Ceranfeld wohl teurer oder nicht möglich sein soll und somit nur ein neues Herdset in Frage kommt.

Das Herdset an sich hat viel mehr Funktionen als mein altes Herdset. Beispielsweise zusätzlich Umluft usw. wohingegen mein altes Herdset nur Licht und Unter-/Oberhitze hat.

Der Vermieter hat gesagt, ich muss alles zahlen...also Preis des neuen Herdsets, Transport, Anschluss und Entsorgung des Altgeräts durch den Elektriker.

Was ist denn jetzt richtig? Was muss ich wirklich zahlen?

Ich habe nur gelesen, dass man nur den Zeitwert des Ceranfeldes bezahlen muss.

Stimmt das?

Für Donnerstag ist erstmal der Transport angedacht, wobei der Vermieter sich beteiligt mit seinem Kombi. Und das Hochtragen durch das Treppenhaus in den zweiten Stock übernehmen zwei Helfer, die ich mir besorgt habe.

Der Vermieter meinte auch, dass ich das ersetzen muss und dass das Herdset mir dann auch nach Auszug nicht gehört. Was stimmt denn dahingehend?

Danke für eure Hilfe und das Durchlesen dieses Beitrags.

Lieben Gruß

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Was ist denn jetzt richtig?

Der Wert des alten Ceranfeldes unmittelbar vor Schadeneintritt ist der Schaden zzgl. der Transport, Einbau- und Entsorgungkosten. Alles hat er durch Vorlage der Originalbeleg darzulegen.

Das Upgrade musst du nicht bezahlen.

Für Donnerstag ist erstmal der Transport angedacht, wobei der Vermieter sich beteiligt mit seinem Kombi

Dann kann er 0,30 bzw. 0,38 € pro gefahrenem km ansetzen.

Und das Hochtragen durch das Treppenhaus in den zweiten Stock übernehmen zwei Helfer, die ich mir besorgt habe.

Dann würde ich gleich noch mal schauen ob deine Haftpflicht bei Schäden aus Gefälligkeitshandlungen auch leisten würde. Nachher fällt denen das runter oder stößt im Treppenhaus irgendwo an und du hast den Schaden auch an der Backe.

Folgt aus § 823 BGB.

Dann kam eine Antwort von der Versicherung, in der Stand, dass Elektrogeräte nicht mit abgedeckt

Hab ich in 17 Jahren Versicherungsvertrieb noch nie gehört. Würde mich doch mal interessieren welcher Anbieter das ist und welche AHB.

Der Hinweis auf die Glasbruchversicherung ist schon eher schlüssig.

Ich würde den Anbieter wechseln. Und wenn du nun ein teures Ceranfeld in der Wohnung hast, doch vielleiche die Glasbruchversicherung abschließen. Diese deckt Gebäude- sowie Mobiliarverglasung verschuldensunabhängig ab.

Es bleibt natürlich noch die Möglichkeit den Versicherungsobmenschen anzurufen. Vielleicht sieht der das anders als deine Haftpflicht und wenn der Schaden < 10.000,- € ist der Schiedsspruch für den Versicherer bindend für dich nicht.

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Bisher bin ich davon ausgegangen, dass eine PHV den Neuwert bzw. den Wiederbeschaffungswert begleicht.

Nein, damit würde der Geschädigte ja aufkosten des Versichertenkollektivs besser gestellt.

Jetzt lese ich in den AGBs, dass, wenn überhaupt, die Versicherungen Neuwert nur eine begrenzte Zeit zahlen und das an Bedingungen geknüpft ist.

Ja meistens 6-12 Monate. Es heißt übrigens AHB (Allgemeine Haftpflicht Bedingungen).

Ist damit meine Schadenersatzpflicht nach §832 I BGB bei Sachschaden (Schädigung fremden Eigentums) überhaupt erfüllt, mit dem Zeitwert lässt sich ja oft keine Wiederbeschaffung erreichen?

Du meinst § 823 BGB.

832 regelt die Aufsichtspflicht z.B. bei Minderjährigen.

Ja damit ist die Schadenersatzpflicht erfüllt. Wenn du mir eine Sache die 10 Jahre alt ist beschädigst, die einen Zeitrwert von 20,- € hat, schuldest du mir 20,- €, nicht den Neupreis.

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Die Verwirkung von Ansprüchen müsste eigentlich von Amts wegen her gerprüft werden, ohne dass es eines Antrags bedarf.

Der reine Ablauf von Zeit kann aber niemals eine Verwirkung auslösen, es muss auch ein sog. Umstandsmoment hinzukommen. Dies könnte durch die nicht beantworteten Einigungsversuche erfüllt sein.

§ 242 BGB ist in soweit relevant, da die Verwirkung keine in § gefasste Rechtsnorm, wie die Verjährung ist sondern sich aus dem Gebot von Treu und Glauben her ableitet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verwirkung_(Deutschland)

Bemühre ggf. einen Anwalt.

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Du solltest bei der ganzen Sache bedenken, dass für Gelder, die vor dem 01.01.2018 geleistet wurden bereits die Verjährung eingetreten ist und man dir diese gar nicht mehr hätte erstatten müssen.

Dies ist geschehen und vermutlich mehr Geld als die Zinsen der Beiträge für den Zeitraum ab 01.01.18.

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Ein Widerruf ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Du hast den Faxbericht mit OK Vermerk und Kopie der ersten Seite. Damit ist das Dingen erledigt.

Sollte was gebucht werden, einfach Rücklastschrift vornehmen, es besteht kein gültiges SEPA-Mandat.

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Bei 100 Euro hat er mir irgendwas mit 150.000€ Gewinn bei durchschnittlich 6% Zinsen pro Jahr ausgerechnet.

Zinsen schon mal gar nicht.

Balance heißt einen Mix aus konservativen festverzinslichen Anlagen und aus einem oder mehreren Fonds.

Anhand dieser Auswahl sind 6% Schnitt aber sehr optimistisch. 3-4% sind realistischer.

Gegenfrage: Bei einer privaten Rente MUSS zwingend eine Geeignetheitsprüfung gemacht werden. Dort werden anhand der Vorkenntnisse zu Anlagen und zur Risikobereitschaft ein Anlegerprofil erstellt. Laut IDD ist dies zwingend vorgeschrieben! Ist dies gemacht worden und was war das Ergebnis dieser?

Davon ab ist eine private Vorsorge im Rahmen einer Bedarfsanalyse selten die erste Wahl.

Meines Wissens müssen ERGO Mitarbeiter heute zwingend mit dem "Kompass" arbeiten und da ist eine Auswertung drin welche Schicht und welches Produkt (Rürup, Riester, bAV, privat) am besten passt. Und ich kann man mir schwer vorstellen, dass da die private Rente erste Wahl wäre.

Also

  1. Was steht in der Auswertung?
  2. Was war das Ergebnis der Geeignetheitsprüfung?

Pers. Anmerkung: Ich habe nicht das Gefühl, dass du das Produkt wirklich verstehst, noch, dass es dir richtig erklärt wurde. Du solltest niemals etwas abschließen, das du nicht verstehst.

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Ein Mensch der in der Bank arbeitet kann zwar grundsätzlich kompetent sein, hat aber zwei wesentliche Einschränkungen.

  1. Er hat meist nur die Produkte des mit der Bank kooperierenden Versicherungspartners am Start
  2. Die BU ist eines der beratungsintensivsten Produkte und jemandem dies anzuvertrauen, der keine gesonderte Ausbildung in dem Bereich hat (Versicherungsfachmann IHK, Versicherungskaufmann, Versicherungsfachwirt etc.) und wahrscheinlich nur überschaubar praktische Erfahrung, halte ich für unfassbar riskant.
Kann ein solcher auch anonyme Risikoanfragen stellen wie es ein Makler kann?

Das kann jeder, aber wie gesagt, nur bei einem sehr eingeschränkten Anbieterfeld. Nicht jede Versicherung bewertet das Risiko jeder Vorerkrankung gleich. Die gleiche Diagnose kann bei 4 verschiednenen Versicherern zu 4 verschiedenen Reaktionen führen:

  1. Annahme zu normalen Bedingungen
  2. Annahme unter Erhebung eines Risikozuschlags von x%
  3. Annahme unter Ausschluss der Erkankung y und derer Folgebeschwerden
  4. Ablehnung
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Welche Mittel und Aussichten habe ich, um Mietschulden von einer ehemaligen WG-Mitbewohnerin bei mir einzutreiben?

Hallo,

Ich habe bis zum 31. Dezember 2014 in einer WG gewohnt. Meine damalige Mitbewohnerin, welche im August in die WG eingezogen war, erwies sich als stark inliquid. Da ich immer stellvertretend für die WG die Miete an den Vermieter überwies und wir schonmal wegen Unpünktlichkeiten ermahnt wurden, habe ich, als die Miete im Sept. fällig war, den üblichen (vollen) Betrag überwiesen, obwohl sie mir Ihren Anteil noch nicht übergeben hatte. Ich habe ihr dies mitgeteilt und Sie gefragt, wann Sie mir Ihren Anteil geben könnte. Daraufhin teilte sie mir mit, dass sie dies erst könne, wenn sie das Kindergeld von Ihrer Mutter sowie die Kaution von Ihrer letzten Wohnung bekommt. Im Oktober passierte das gleiche nur mit dem Unterschied, dass sie mir die Hälfte geben konnte. Damit schuldete sie mir also (bis heute) das 1,5-fache ihres Mietanteils.

Seit ich ihr vor ein paar Monaten ihr in einem sms-Gespräch sie gebeten habe, bald die Schulden zu begleichen, verweigert sie jeden Kontakt. Sie antwortet nicht mehr auf Sms, Facebooknachrichten oder Emails. Anrufe werden weggedrückt. Ein mal habe ich Sie mit unterdrückter Rufnummer erreichen können. Da wurde ich aber sehr unfreundlich abgewimmelt. ich dabei mich über meine rechtlichen Möglichkeiten und Aussichten zu informieren. Ich könnte folgendes einem Richter vorlegen:

  • Unterlagen, aus denen unser Mietvertragsverhältnis zum Vermieter (alle Hauptmieter) hervorgeht.
  • Nachweise über die laufenden Kosten (Mietvertrag, Strom/Gas-Verträge, Kontoauszüge).
  • Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass Ihre Vorgängerin (auch nachweisbar) den gleichen Betrag mir jeden Monat überwiesen hat.
  • Facebooknachrichtenverlauf, in dem wir über ihre Schulden diskutiert haben (aus dem auch der Betrag hervorgeht).
  • den SMS-Nachrichtenverlauf von vor wenigen Monaten, in dem wir ebenfalls kurz über die Schulden gesprochen haben. Ich hätte auch noch ein Gespräch, das ich kurz vor meinem Auszug aufgezeichnet habe, in dem wir über die Schulden gesprochen haben. Aber inzwischen meine ich zu wissen, dass dies nicht rechtlich verwendet werden kann.

meine Fragen wären nun:

1.) Könnte ich im Falle eines Prozesses den Sachverhalt ausreichend belegen?

2.) Wie würden meine Aussichten ausehen, wenn sie vor Gericht einfach behaupten würde, dass Sie mir das Geld bereits gegeben hat (in Bargeld) oder sich sogar ein falsches Alibi besorgt?

3.) Wie hoch wären die Kosten für einen Prozess, welche ich auszulegen hätte?

4.) Um Ihre neue Anschrift (sie wohnt auch nicht mehr in der WG) herauszufinden, müsste ich erstmal eine Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt für etwa 20 Euro beantragen, richtig?

5.) Wäre ein Anwalt sehr ratsam (würde ich gerne meiden um die Investitionskosten nicht noch weiter zu erhöhen).

6.) Wäre der Titel überhaupt etwas Wert?

7.) Wann tritt eine Verjährung der Angelegenheit ein?

Ich bin sehr dankbar für jeden Rat den Ihr/Sie mir geben könnt(en). Vielen Dank!

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Unterlagen, aus denen unser Mietvertragsverhältnis zum Vermieter (alle Hauptmieter) hervorgeht.

Für das Innenverhältnis irrelevant.

Nachweise über die laufenden Kosten (Mietvertrag, Strom/Gas-Verträge, Kontoauszüge).

Auch nicht all zu wichtig.

Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass Ihre Vorgängerin (auch nachweisbar) den gleichen Betrag mir jeden Monat überwiesen hat.

Hier wird es interessanter

Facebooknachrichtenverlauf, in dem wir über ihre Schulden diskutiert haben (aus dem auch der Betrag hervorgeht).

Gut

en SMS-Nachrichtenverlauf von vor wenigen Monaten, in dem wir ebenfalls kurz über die Schulden gesprochen haben. Ich hätte auch noch ein Gespräch, das ich kurz vor meinem Auszug aufgezeichnet habe, in dem wir über die Schulden gesprochen haben. Aber inzwischen meine ich zu wissen, dass dies nicht rechtlich verwendet werden kann.

Wenn sie mit der Audio-Aufzeichnung nicht vorher einverstanden war ist dies als Beweis unzulässig.

1.) Könnte ich im Falle eines Prozesses den Sachverhalt ausreichend belegen?

Möglicherweise. Anwaltliche Hilfe wäre aber anzuraten. Ansonsten würde ich einfach das gerichtliche Mahnverfahren versuchen. Ist halt blöd, weil die Gerichtskosten von 32,- € + x (je nach Streitwert, wenn dieser > 500,- € ist) weg wären, sofern sie fristwahrend widerspricht. Wenn sie es verpennt, um so besser, Vollstreckungsbescheid hinterher.

Wie würden meine Aussichten ausehen, wenn sie vor Gericht einfach behaupten würde, dass Sie mir das Geld bereits gegeben hat (in Bargeld) oder sich sogar ein falsches Alibi besorgt?

Wenn sie eine Positivbehauptung aufstellt, muss sie diese auch belegen können. Was für ein Alibi? Wenn sie über Monate dort gewohnt hat, wird sich das auch darlegen lassen.

Wie hoch wären die Kosten für einen Prozess, welche ich auszulegen hätte?

Wie hoch ist der Streitwert?

Um Ihre neue Anschrift (sie wohnt auch nicht mehr in der WG) herauszufinden, müsste ich erstmal eine Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt für etwa 20 Euro beantragen, richtig?

Ja. Ist aber günstiger, wenn mich nicht alles täuscht.

Wäre ein Anwalt sehr ratsam (würde ich gerne meiden um die Investitionskosten nicht noch weiter zu erhöhen).

Im streitigen Verfahren ohne Anwalt aufzutreten ist ungefähr so intelligent, wie einen Ferrari betrunken von der Rückbank aus steuern zu wollen....in der ersten praktischen Fahrstunde.

Wäre der Titel überhaupt etwas Wert?

Was heißt wert? die Summe die tituliert wird, kannst du zu betreiben versuchen, 30 Jahre lang, wobei jeder Vollstreckungsversuch die Frist von neuem beginnen lässt. Alternativ kannst du den Titel auch verkaufen (für ca. 10% des gesamten Forderungswertes).

Wann tritt eine Verjährung der Angelegenheit ein?

Forderungen aus 2014 verjähren am 31.12.2017, Forderungen aus 2015 am 31.12.2018. Die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens unterbricht die Verjährung für mind. 6 Monate. Ein rechtskräftiger Schuldtitel ist 30 Jahre lang gültig.

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Zweiter Riester oder bAV – was ist sinnvoll bei AVWL-Zuschuss des Arbeitgebers?

Ich versuche mal wieder zu verstehen, was einer meiner Arbeitskollegen mit seinem „Berater“ abgeschlossen hat.

Bei uns in der Firma gibt es AVWL – Altersvorsorgewirksame Leistungen. Ich habe versucht, dem Kollegen zu erklären, dass er dafür entweder einen eigenen Riester mitbringen kann, um die AVWL abzugreifen, oder über die Firma was neues abschließen kann (Schlagwörter: Eichel-/Comfort-Rente, bAV, Entgeltumwandlung) und dann zusätzlich das Kapital von einer bAV aus der vorherigen Firma dahin übertragen kann. (*)

Kollege: Ach keine Ahnung, er kennt sich mit dem ganzen Zeugs überhaupt nicht aus, er wird mal mit seinem Berater darüber sprechen, der wird ihm das alles dann schon erklären – DVAG – „mit dem sind wir ja auch privat gut befreundet und wir vertrauen ihm voll und er macht alle diese Angelegenheiten für uns.“

Ich bin ja immer skeptisch, wenn jemand seinem Berater offen sagt, dass er keine Ahnung hat und den Berater schalten und walten lässt wie er will. Und gerade unter Freunden soll ja auch viel Schindluder passieren.

Jedenfalls hat er wohl mit dem Berater einen neuen (zweiten - er hatte schon einen!) Riester-Vertrag für die AVWL abgeschlossen. Ich dachte ja, dass die Entgeltumwandlung das Mittel der Wahl gewesen wäre, und wenn nicht bAV, dann zumindest das Mitnehmen des schon vorhandenen Riesters.

War das eine gute Lösung?

Bin ich da einfach nur zu mißtrauisch und skeptisch?

Von bAV hört man ja auch immer mal wieder, dass es sich gar nicht lohnt, weil man sich dadurch die gesetzliche Rente reduziert und man letztendlich gar nichts davon hat.

Für diesen Kollegen ist es wohl schon zu spät, noch etwas zu ändern, vor allem, weil er dem Berater zu 100% vertraut und ihn nicht vor den Kopf stoßen will, aber mich interessiert das Thema grundsätzlich, und es könnte ja noch für andere Kollegen oder natürlich für mich selbst interessant sein. Man kann ja immer mal wieder seine Strategie überdenken und schauen, ob man noch in die richtige Richtung fährt. ;)

Ich selbst habe eine Riester-Rentenversicherung (seit 2005), die bAV Entgeltumwandlung mit den AVWL (seit 2013) und einen weiteren beitragsfrei gestellten bAV-Vertrag, bei dem ich noch unschlüssig bin, ob ich das Kapital auch noch in den neuen übertragen soll (2006 abgeschlossen).

(*) In der vorherigen Firma wurde ein bAV-Vertrag für alle Mitarbeiter abgeschlossen und von der Firma jährlich eingezahlt, sozusagen als „Betriebsrente“. Der Mitarbeiter hat dafür nichts selbst zahlen müssen. Bei einem Austritt wird die bAV auf den MA umgeschrieben. Da mir das Zustandekommen dieser Verträge damals schon ziemlich suspekt war (Chef ist ein guter Freund vom Chef einer Bezirksdirektion einer Versicherungsgesellschaft – alle Mitarbeiter bekommen eine bAV-Betriebsrente über diese Gesellschaft, obwohl es andere, bessere bAV-Angebote gab…), habe ich selbst nach Verlassen der Firma dieses Kapital ohne Zögern in meinen neuen Vertrag übertragen.

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Ich bin ja immer skeptisch, wenn jemand seinem Berater offen sagt, dass er keine Ahnung hat und den Berater schalten und walten lässt wie er will.

Es nervt mich manchmal auch, da ich dann entweder alles groß und breit erklären kann (womit ein Termin gerne mal 3 Stunden dauert) oder ich treffe quasi die Entscheidung für den Kunden, was mir auch nicht genehm ist. Ich will, dass meine Kunden abschließen, weil sie ihren Sinn in Produkt x oder y erkennen und verstehen.

War das eine gute Lösung?

Nein.

Die Zulage lässt sich zwar auf zwei Verträge aufteilen, aber warum für zwei Verträge Abschluss- und Verwaltungskosten tragen. Wenn er die VL nicht mittelfristig braucht kann er diese in eine bAV einbauen. Ca. 80,- € im Monat an Altersvorsorge zum Nulltarif.

Von bAV hört man ja auch immer mal wieder, dass es sich gar nicht lohnt, weil man sich dadurch die gesetzliche Rente reduziert und man letztendlich gar nichts davon hat.

Ich habe in 11 Jahren noch keinen einzigen bAV-Vertrag gesehen, der die verschwindend geringeren Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rente nicht doppelt und dreifach wieder reinholt. Wenn ich die Wahl zwischen 1.000,- € gesetzliche Rente oder 950,- € gesetzlich plus 400,- € betrieblich habe, stellt sich die Frage nicht, für was ich mich entscheide.

Das Argument ist also relativ halbgar. Eine reine Entgeltumwandlung kann aber aus anderen Gründen (siehe u.a. LittleArrow) mitunter nicht die beste Wahl sein. Zumindest die eigene SV-Ersparnis sollte ein Arbeitgeber immer an die Mitarbeiter weitergeben.

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Gibt es so etwas bei Altersrentnern?

Joa. Das ist nicht vom Alter oder einem Rentenbezug abhänbgig, sondern von der Ausgestaltung der Tätigkeit.

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