im Gesetz heisst es dazu (§9 EStG (4)):

"... höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt ..."

Damit ist es die Jahres-, nicht die Monatssicht. Du kannst 4.500 Euro ansetzen.

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bzgl. steuerl. Absetzbarkeit...

zu 1. korrekt

zu 2. Eigenbelege oder auch hier die km wie bei 1. ansetzen

zu 3. das sind die üblichen Pauschalen, siehe hier http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand . Wenn Kunde in D, dann 6, 12 oder 24 Euro

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