im Gesetz heisst es dazu (§9 EStG (4)):
"... höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt ..."
Damit ist es die Jahres-, nicht die Monatssicht. Du kannst 4.500 Euro ansetzen.