Vielen Dank für die nette Antwort (Hä? Ist dein Rechenmodul defekt?).

Ich habe die Möglichkeit, Absetzungen aus anderen Einkunftsarten mit der Lohnsteuer zu verrechnen. Diese Möglichkeit entfällt für nicht einbehaltene Steuern. Extremfall: Keine Steuern bei Insolvenzgeldbezug, alle Steuern zurück bei normalem Gehalt. Und da das normale (Brutto-)Gehalt höher ist als das (Netto-)Insolvenzgeld...

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