Finde ich auch missverständlich. Vielleicht "macht" sie ihre Steuererklärung ja schon am Silvesterabend. Oder sie gibt sie erst in 2020 ab. Oder die Programme der Steuerverwaltung gehen gar erst im darauffolgenden Jahr, sodass sie zwangsweise erst in 2020 abgibt. Es bleibt die Steuererklärung 2018.

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Aufwendungen / Unterhalt für Freundin mit Kind im selben Haushalt steuerlich absetzbar (§ 33 a EStG)?

Folgende Situation:

Meine Freundin, ihr leibliches Kind und ich wohnten das gesamte letzte Jahr in einem gemeinsamen Haushalt. Sie war das gesamte letzte Jahr Studentin (hat volles Bafög erhalten und war als Werkstudentin beschäftigt). Desweiteren war sie mit ihrem Sohn zusammen freiwillig gesetzlich pflichtversichert und musste regelmäßig zur Hochschule / Arbeit fahren. Für ihren Sohn bekommt sie nur Leistungen nach dem UVG und Kindergeld. Entsprechend habe ich einen hohen Anteil ihrer Kosten mitgetragen.

Nun meine Frage:

Kann ich diesen Mehraufwand für meine Freundin UND / ODER ihren Sohn in meiner Steuererklärung geltend machen? Mir ist bewusst, dass der einfache Fall vorsieht: 8.652 EUR plus die Ausgaben für die Kranken und Pflegeversicherung für eine Person kann ich grundsätzlich als Aufwand angeben, abzüglich der Einnahmen / Bezüge (abzgl. 624 EUR anrechnungsfreier Betrag und bei Bezügen 180 EUR Kostenpauschale) eben dieser Person.

Wie verhält es sich nun in unserer konkreten Situation? Kann ich 2 x 8.652 EUR + KV/PV als Grundlage nutzen? (Freundin + Sohn)

Vermindern ihre Fahrten / Werbungskosten in dieser Rechnung ihre Einnahmen?

Muss ich die UVG Leistungen und das Kindergeld auch als "Einnahmen" abziehen?

Vielleicht noch interessant: Selbstverständlich hat sie in ihrer Steuererklärung den gemeinsamen Haushalt mit mir als eheähnliche Lebensgemeinschaft angegeben.

Vielen Dank vorab für konstruktive Antworten.

Julian

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https://www.gutefrage.net/frage/steuerfrage-unterhalt-fuer-studierende-freundin-nicht-verheiratet-absetzen

hier wurde genau das schon behandelt und führte im gleichen Fall (zumindest was die studierende Freundin angeht) zu einem guten Ende :)

Hier bestätigt das eine Steuerberaterin:

https://www.steuerberaterin-muenchen.com/unterhaltsaufwendungen.html

Aus ein bisschen Recherche nehme ich mit, dass das bezogene Bafög dann wohl bei den Einkünften Deiner Freundin berücksichtigt werden muss.

Für das kleine Kind muss demnach das gleiche gelten (warum sollte es andere Unterhaltsansprüche genießen als die Freundin?). Beide sind (theoretisch! wieder ein Samenspender, der sich seinen Pflichten entzieht und den Steuerzahler zahlen lässt) gegenüber Dir also zum Unterhalt "berechtigt", also: Feuer frei! :)

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