Da man darunter eine Erklärung eines Gläubigers, dass dieser die Befriedigung seiner Ansprüche gegenüber dem Schuldner erst dann begehrt, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt worden sind versteht, kannst meiner Ansicht nach nur Du entscheiden, ob Du unterschreibst oder nicht.
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Einen Zuschuss wird es wohl nicht geben, aber ich würde das Angebot an Deiner Stelle annehmen.
Sich aus einer schlecht bezahlten Stelle nach einem besser bezahlten Job umzusehen kommt besser an, als aus der Arbeitslosigkeit heraus.
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