Wie wäre das denn im folgendem Fall? Bei Kauf einer Eigentumswohnung (März 2012) wurde im Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer (ich) die anteilige Grundsteuer für das Jahr ab Kaufdatum übernimmt. Soweit ist das vollkommen ok. Der Verkäufer fordert nun die anteilige Grundsteuer zu recht von mir. Jetzt kommt folgendes Problem. Der frühere Besitzer der Eigentumswohnung ist ab Eigentumsübergang nun Mieter der Wohnung. Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass neben der Miete Betriebskosten gem §§ 1 und 2 Betriebskostenverordnung unter anderem auch die Grundsteuer zu den Betriebskosten gehören. Der Mieter ist nun der Meinung, er braucht die Grundsteuer nicht bezahlen, weil ja im Kaufvertrag vereinbart wurde, dass der Käufer die anteilige Grundsteuer zu zahlen hat. Ich bin aber der Meinung, dass er die Grundsteuer als Mieter sehr wohl (lt. Mietvertrag) zu zahlen hat. Wer hat recht?

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