Pflichtpraktikum in der Schweiz, Quellensteuer / Steuerausländer

Hi

ich werde nächste Woche in Schaffhausen/Schweiz für fünfeinhalb Monate ein Auslandspraktikum absolvieren. Einen Mietvertrag habe ich ebenfalls in Schaffhausen. Eingeschrieben bin ich während der ganzen Zeit in einer deutschen Hochschule. Verdienen werde ich 2500 CHF brutto pro monat, das sind umgerechnet ca 2070 euro. Damit werde ich wohl in diesem Jahr zum ersten mal den deutschen Steuerfreibetrag von 8004 Euro überschreiten. Bislang habe ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung und musste noch nie eine Steuererkläung schreiben.

Jetzt ist die Frage, wie ich das steuerlich am besten mache. Ab 183 Tagen im Ausland wird man zum Steuerausländer. Lohnt sich das für mich? Mit den fünfeinhalb Monaten bin ich nur bei 170 Tagen, aber ich könnte im Anschluss an das Praktikum den Mietvertrag in der Schweiz noch um zwei oder drei Wochen verlängern um die 183 Tage zu überschreiten, es sind dann eh Semesterferien.

Ich habe also verschiedene Möglichkeiten:

1) Erstwohnsitz bei den Eltern in Hessen, Zweitwohnsitz in Schaffhausen

Begründung: Ich bin eingeschriebener Student, mein Lebensmittelpunkt ist nach wie vor in Deutschland Folge: Ich bleibe ganz normal Steuerinländer.

2) Erstwohnsitz in Schaffhausen, Zweitwohnsitz bei den Eltern in Hessen

Begründung: Die meiste Zeit verbinge ich in der Schweiz und fahre nur ab und zu nach Deutschland Folge: Ich kann Steuerausländer werden.

3) Erstwohnsitz in Schaffhausen

Begründung: Die meiste Zeit verbinge ich in der Schweiz. Nach dem Praktkum will ich in Konstantz meinen Master machen und werde nicht wieder zu meinen Eltern zurückziehen. Folge: Ich kann Steuerausländer werden.

Welche Variante ratet ihr mir? Könnt ihr mir genau erklären was ich bei mehr als 183 Tagen im Kanton Schaffhausen an Steuern zahlen muss (ich blicke da nicht durch) und wie dann ein Wechsel zurück nach Deutschland funktioniert. Vielen Dank Vielen Dank

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Hallo,

also, da du dich für 5 1/2 Monate überwiegend in der Schweiz aufhalten wirst, bist du auch dazu verpflichtet, dich dorthin umzumelden. Den Erstwohnsitz kannst du nur dort haben, wo du dich auch tatsächlich aufhälst.

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