In unserer Beratung finden sich immer wieder ehemalige Beitragszahler der gesetzlichen ,Rentenversicherung, die "ausgestiegen" sind. Darunter sind Selbständige - vormals Angestellte -, die nicht ausreichend für die Altersvorsorge qua Unkenntnis sorgten und jetzt gerne die gesetzliche Rente in Anspruch nehmen würden und es nur verpätet können, weil Beitragszeiten fehlen. Oft sind die Menschen erschöpft und abgearbeitet. Deswegen lassen Sie sich beraten, was Sie auch für Ihren gestzlichen Rentenanspruch tun können, außer dem Verzicht der Rentenversicherungsfreiheit im Rahmen eines 400€-Jobs. Darüber hinaus haben Sie auch dort einen Anspruch auf eine bAV. Dies kann dann besonders interessant sein, wenn sie mehr verdienen als 400€. Diesen Betrag können Sie steuer-und abgabenfrei n eine bAV stecken.

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Beratung kostet, sich nicht beraten zu lassen kostet mehr. Die Verbraucherzentralen sind in manchen Fällen sinnvoll, in diesem wohl eher nicht. Es fehlen ihnen die Kontakte zum Markt und oft sind deshalb die "Auskünfte" nicht objektiv. Es gibt Versicherungsberater, die ein übersichtliches Portfolio an VU zur Verfügung haben - und auch Honorar beanspruchen können - und es gibt Versicherungsmakler, die das gesamte Angebot in der Beratung haben. Auch hier ist Honorar fällig.Lassen Sie sich mit individuell für Ihre Situation erarbeiteten Zahlen beraten. Erst danach sollten Sie entscheiden, was Sie tun. Passt eine private RV überhaupt zu Ihrem Leben?

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Wir haben oft genug festgestellt, dass die Organisationen, die mitteilten, es gäbe keine Abschlusskosten, durch andere interne Kosten ein schlechteres Ergebnis zeitigten als andere Anbieter. Also zunächst einmal vergleichen mit anderen Riester- und anderen Altersvorsorgeprodukten und dann die höchste garantierte Rente näher ins Auge fassen.

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Versicherungsleistung nach Scheidung

Also ich und mein Ex-Mann hatten eine Unfallversicherung. Er war versicherte Person und ich auch.

In der Trennungsphase stürzte ich schwer, so dass mein linker Arm stark eingesschränkt ist. Nun ist es zur Auszahlung der Invaliditätsleistung gekommen (auf sein Konto) (inzwischen sind wir aber schon geschieden).

Kann er Ansprüche an dem Geld stellen?? Er meinte lt. seinem Anwalt, würde ihm im Falle eines Prozesses, den er gewinnen wird, die Hälfte zustehen??

Jetzt habe ich hier aber einen Artikel gefunden, wo dies bzgl. der Unfallversicherung aber wiederlegt wird: "Ist auch der andere Ehegatte namentlich mitversichert, endet sein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer ihn wieder aus dem Vertrag herausnehmen lässt. Für den Regelfall besteht zwischen dem Versicherungsnehmer und dem anderen Mitversicherten („der Versicherte“) ein Treueverhältnis, aufgrund dessen der Versicherungsnehmer die Leistungen der Versicherung an den mitversicherten weiterzuleiten hat. (Es sind aber Ausnahmekonstellationen denkbar). Auch hier gilt: im konkreten Fall muss anwaltlicher Rat eingeholt werden."

Wie sieht das jetzt rechtlich so aus?? Steht Ihm was zu?? Wenn ja wieviel?? Würde er einen Prozess zu seinen Gunsten gewinnen??

Bin auf Arbeitssuche, aber werde leider immer abgelehnt, sogar das Arbeitsamt weigert sich mich mit diesem Arm zu vermitteln :-( (Erhalte aber auch keine Leistung vom Arbeitsamt).

Könnt Ihr mir da Auskinft geben??

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Am Versicherungsvertrag beteilt sind - neben dem Versicherer (VR)) -der Versicherungsnehmer (VN) und die versicherte Person. Möglicherweise war Ihr Mann der VN und Sie die (mit)versicherte Person. Im allgemeinen steht dem VN das Recht auf die Leistung zu: also Ihrem Mann. Ihr Invaliditätsschaden scheint aber erheblich zu sein. Ein Fachanwalt - kein x-beliebiger - könnte hierbei helfen.

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Dies hängt vom Dienstvertrag ab. Wenn keine Normen enthalten sind, die auf Abhängigkeit im Hinblick auf die Beschäftigung deuten (Erlaubnis für Entscheidungen, Urlaub etc.), könnte von einer Sozialversicherungsfreiheit ausgegangen werden. Diese Vereinbarungen sind allerdings nicht ausschlaggebend. Die tatsächliche Ausübung ist ausschlaggebend und da wird im Betieb u.U.recherchiert. Also: Qualifiziert beraten lassen; und zwar bevor ein Vertrag geschlossen wird. Dies ist ein heikler Acker - mit ggf. teuren Folgen - und nicht mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.

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Ihre Vorgehensweise ist ungewöhnlich. Der Mieter soll zahlen - insbesondere die Miete - ohne dass er seine Bleibe in Besitz genommen hat. Was die 1.Rate der Kaution betrifft, können Sie sie einfordern bei Vertragsunterschrift. Ihrem Mieter den Einzug mit den tönernen "Rechtsgrundlagen" zu verweigern, ist nicht zielführend für Sie. Reden Sie doch mit ihm, ohne gleich das Mietverhältnis derartig zu belasten! Die Miete ist immer erst am 3.des Monats fällig. In diesem Fall am 03.06.2011!

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Bevor Sie sich auf ein bestimmtes Produkt einlassen, sollten Sie wissen, welche Alternativen der Altersvorsorge es gibt. Ob eine staatliche Förderung - wie bei Rürup, Riester, bAV - Ihnen zu "mehr Rente" verhilft. Was Sie an Flexibilität erwarten. Wie ggf.Ihre Lebensplanung aussieht.Eine Partnerschaft beabsichtigt ist. Ob Sie eher eine Rente oder Kapital wollen. Usw. Der probate Weg ist - ohne jetzt diesem Produkt zu nahe zu treten -, sich professionell beraten zu lassen aufgrund der persönlichen Zahlen und Wünsche; und dann erst ein Produkt ins Visier zu nehmen. Und nicht das Pferd von hinten aufzäumen.

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Wer eine eigengenutzte Immobilie ab Beginn 2008 kaufen möchte und einen Riester-Vertrag bespart, kann die angesparte Summe aus dem Vertrag entnehmen und zur Finanzierung einsetzen.Dies ist der sogenannte "Wohnriester" Nicht erst, wenn ein Bausparvertrag mit Riesterförderung zuteilungsreif ist. Dieses Kapital wird als Eigenkapital anerkannt. Für Riesterverträge, die vor 2008 abgeschlossen wurden, gilt: Es müssen mindestens 10.000 € entnommen werden. Die Besteuerung erfolgt im Rentenalter. Meist rechnet sich das Projekt aber, da Darlehenszinsen gespart werden. Gerne können Sie nachfragen.

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