Grundsätzlich können Minderjährige nur mit Zustimmung der Eltern ein Sparbuch eröffnen. Geld in größeren Mengen abheben auch nur mit Eltern. Wenn es sich aber um überschaubare Summen handelt, hier greift der Taschengeldparagraph, dann geht das auch ohne Zustimmung. Bei größeren Mengen auf dem Sparbuch sollte dies ohnehin besser bei den Eltern aufgehoben sein.

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