Ja. Vereinfacht gesagt tritt die Zahlungsunfähigkeit nicht erst vor dem Insolvenzantrag ein, sondern lag schon vorher vor. Aus diesem Grund können bereits geleistete Zahlungen vom Insolvenzverwalter angefordert werden. Die Rückzahlung der Kfz-Steuer fliesst dann in die Insolvenzmasse ein, der nun offene Steuerbetrag in die Verbindlichkeiten. Um Missverständnisse vorzubeugen: Ich denke, der Begriff "insolvenzfrei" im Bezug auf das Kfz bedeutet nur, dass es nicht in die Insolvenzmasse einfliest und somit nur vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt ist. Nähere Auskünfte: Insolvenzverwalter, Schuldnerberatung, Amtsgericht

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Hallo Mrs. Abbot, ich rate Ihnen dazu, mit dem Jugendamt offen die Situation zu diskutieren. Dem Jugendamt gegenüer sollten sie den Verwandtschaftsstatus zwischen Ihnen und Ihrem Ex offenlegen. Ggf. ob die Höhe des Unterhaltes mdl. vereinbart wurde oder ob ggf. schriftliche Vereinbarungen vorliegen (insbes. Gerichtsbeschluss). Je nach Situation kann das Jugendamt auch in Vorleistung treten und sich diesen Vorschuss von Ihrem 'Ex' erstatten lassen.

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Vorsicht: Nicht Umsatzsteuer und Einfurzoll über einen Kamm scheren! Bei Umsätzen im Inland ist ein Unternehmer zum Abzug von Umsatzsteuer als Vorsteuer (unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. § 15 UStG) berechtigt. Als Grundsatz gilt außerdem: Kein Vorsteuerabzug, ohne dass Umsatzsteuer abgeführt wurde.

Dem deutschen Fiskus sind chinesische Abgaben egal. Bei der Einfuhr von Waren (an der Grenze) wird Einfuhrumsatzsteuer fällig. Diese USt wird zwar vom Zoll erhoben ist jedoch ebenso - i. R. d. § 15 UStG abzugsfähig.

Generell wichtig für einen Vorsteuerabzug (egal ob Inlandsumsatz oder Einfuhr-USt): Der Umsatz mus für das Unternehmen eines USt-rechtlichen Unternehmers ausgeführt worden sein. Bei Privatgeschäften ist ein VoSt-Abzug nicht möglich.

Einfuhrzölle haben mit der USt nichts zu tun und können nie als VoSt abgezogen werden.

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Die Frage ist, für was Du Dich interessierst. Willst Du "nur" Deine Einkommensteuererklärung verstehen, gibt es eine Reihe von Ratgebern, die im örtlichen Buchhandel zu finden sind (z. B. WISO, KONZ).

Willst Du jedoch tiefer einsteigen, weil Du z. B. mal erfahren willst, was sich hinter einem privaten Veräußerungsgeschäft verbirgt, oder wie ein Gebäude im Steuerrecht behandelt wird, kann ich Dir die orange Reihe "Grundkurs des Steuerrechts empfehlen.

Wenn Du Dich noch intensiver mit dem Deutschen Steuerrecht beschäftigen willst (z. B. Studium, Beruf, Zweifelsfragen zum internationalen Steuerrecht) kann ich Dir die Grüne Reihe vom Erich Fleischer Verlag bzw. blaue Reihe vom Schäfer-Pöschel-Verlag oder Bücher des NWB-Verlages empfehlen. Diese Bücher bekommst Du zwar über den Buchhandel, es ist jedoch meist Bestellware.

Zweifelsfragen klären Kommentare. Da gibt es eine ganze Reihe davon: Beck-Verlag, Vahlen-Verlag, etc.

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