Bin mir ebenfalls sicher, dass dabei nix passieren würde. Der Freibetrag würde das Ganze zwar eh neutralisieren, aber auch bei einem angenommenen Wert von 100 Euro denke ich nicht, dass die da loslegen.

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Wenn der Teilzeitjob als 400 Euro Job angemeldet wird - also als geringfügige Beschäftigung - spielt dies steuerlich keine Rolle mehr. Dann müssen nur noch die Einkünfte aus der Selbständigkeit versteuert werden.

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