Gegenfrage: Weshalb sollte ich meinem Arbeitgeber einen zinslosen Kredit für beruflich veranlasste Reisen gewähren und noch das volle Risiko für diese Kosten tragen? Beruflich veranlasste Reisen sind vom Arbeitgeber zu bezahlen. Punkt. Dann bedarf es auch keiner Vorschüsse.

Der Grund dafür, das Arbeitgeber diese Form des Schmarotzertums anstreben ist, das sie auf diese Weise einerseits die Buchhaltung entlasten und damit Personalkosten einsparen. Zweitens "motivieren" sie dadurch Angestellte, die Reisekosten zeitnah abzurechnen. Drittens wälzen sie finanzielle Risiken - inklusive der Haftung im Falle von z.B. Insolvenz - auf die Arbeitnehmer ab und viertens macht sich der Arbeitgeber so einen "schlanken Fuß", weil ein solches Vorgehen die eigene Liquidität positiv beeinflusst.

Ich finde das - insbesondere wenn der Arbeitgeber keine Alternativen anbietet und seine Mitarbeiter zum Abschluss eines Kreditkartenvertrages drängt - rechtswidrig. Zumindest jedoch frei von einer belastbaren Rechtsgrundlage. Als Arbeitnehmer würde ich immer und in jedem Fall davon absehen.

Übrigens: Eine solche Karte zieht u.U. sowohl Schufa-Abfrage als auch Schufa-Vermerkt nach sich, was möglicherweise nicht jedem recht ist...

Ein weniger häufig belasteter Aspekt ist neben der Haftung des Arbeitnehmers, der Abwälzung von Administration, dem zinslosen Darlehen aber das enorme Risiko im Falle einer finanziellen Notlage:

Hier kann eine Kreditkartenabrechnung der Firmenkreditkarte zum echten Bedrängnis werden. Beispiel ist der Extremfall einer Kontenpfändung. Hier steht dem Betroffenen dann auf Antrag ein Freibetrag zu, der sehr gering ist - trifft eine hohe Kreditkartenabrechnung ein, wird diese möglicherweise bedient und es bleibt nichts mehr für Miete oder grundlegende Bedürfnisse wie Nahrung. Ferner können zusätzliche negative Auswirkungen auf die Bonität eintreten, die einem lange anhaften.

Dumm: Wenn man sich in der Probezeit befindet, dann könnte der Arbeitnehmer einen Grund "erfinden", sich von einem Querulanten zu befreien...

Das Vorgehen der Arbeitgeber ist zumindest moralisch und ethisch fragwürdig. Und es stellt eine Benachteiligung und einen Übergriff auf die Arbeitnehmer dar. Das wird weder durch das Direktionsrecht noch andere rechtliche Normen gedeckt.

Wann immer möglich: Finger weg! Buchungen ggf. direkt über die Reisestelle des Unternehmens buchen und bezahlen lassen. Ein Arbeitgeber kann weder disziplinarische Maßnahmen von Bestand einleiten oder einen durchsetzbaren Zwang ausüben, falls ein Arbeitnehmer keine Kreditkarte besitzt oder besitzen will: Vor Gericht würde sich der Arbeitgeber mit nahezu sicherer Wahrscheinlichkeit eine "blutige Nase" holen...

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