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Antwort
Die Steuerklassenkombination III / V führt zu Nachzahlungen, wenn das zu versteuernde monatliche Einkommne der Ehegatten sehr weit auseinder liegt. je größer der Einkommensunterschied (Faustregel) desto mehr Steuern sin d nachzuzahlen. Wenn zukünftig die monatliche Versteuerung so sein soll, dass es durch die Einkommenserklärung in etwa zu den Steuern kommt, die vorher monatlich schon bezahlt wurden, dann solltet ihr beide in Steuerklasse IV gehen und das Faktorverfahren beim Finanzamt beantragen.