Du bist ja lustig. Fragst wirklich ob das alles so in Ordnung ist. Nein, das ist es nicht!!!

Unterschreibe niemals einen Aufhebungsvertrag, denn damit erhält Du automatisch eine ALG1- bzw. ALG2-Sperre!

Das was die mit Dir machen ist eine große Sauerei! Hast Du alles schriftlich? (Einsatzbeschreibung, Kundenbetrieb, Arbeitsort etc.) Wenn nicht, versuche so viele Unterlagen wie möglich zu bekommen. Informiere sofort(!) Deine Arbeitsagentur/ARGE über die Praktiken dieser Zeitarbeitsfirma. Zusätzlich solltest Du die Regionaldirektion kontaktieren und um Hilfe bitten. (Die Adressen und Telefonnummern findest Du hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A08-Ordnung-Recht/A083-AUEG/Publikation/pdf/Informationen-zur-Arbeitnehmerueberlassu.pdf ) Die Regionaldirektion ist für die Zulassung und Überwachung der Zeitarbeit zuständig, also müssen die sich für Deinen Fall interessieren - d.h. nicht locker lassen!

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Der Arbeitnehmer wird fest angestellt und bekommt (bei Vollzeit) 35 Std. die Woche ausbezahlt, unabhängig von den tatsächlich geleisteten Stunden. Die Plus- oder Minusstunden gehen auf ein Zeitkonto.

Allerdings ist die gängige Praxis, das Zeitkonto bei Nichteinsatz zu belasten, illegal. Mehr dazu findet man z.B. auf gutefrage.net: http://www.gutefrage.net/frage/ueberstunden---gleitzeitkonto---ist-das-rechtens

Weitere Fallen: (einige von vielen)

  • Es werden manchmal steuerfreie Zulagen gezahlt, wie Verpflegungsmehraufwand, Fahrtgeld. Diese erhält man allerdings nicht an einsatzfreien Tagen, Urlaub und Krankheit.

  • Der Grundlohn ist niedrig und man bekommt oft "für den jeweiligen Kundeneinsatz" einen Zuschlag. Dieser Zuschlag gilt jedoch nicht für die o.g. "freien" Tage.

  • Im Arbeitsvertrag steht eine 35 Std.-Woche. Allerdings kann es sein, dass mit der schriftlicher Einsatzbeschreibung eine höhere Wochenstunden-Arbeitszeit geregelt ist. Die "Überstunden" werden auf ein Zeitkonto gutgeschrieben. Sobald dieses voll ist (i.d.R. 150-250 Std.) werden die anfallenden "Überstunden" ausbezahlt. Bei Krankheit oder Urlaub erhält man allerdings nur den Lohn vom 7 Std.-Tag, auch wenn die Einsatzbeschreibung z.B. ein 8 Std.-Tag vorgibt.

  • Die gesetzliche Kündigungsfristen wurden z.T. mit den Zeitarbeit-Tarifverträgen außer Kraft gesetzt. In den ersten Wochen liegt die Frist nur bei 1-2 Tage! Sehr oft heißt die Beendigung des Kundenauftrags auch gleichzeitig Kündigung!

Generell kann man sagen, dass in der Zeitarbeit das unternehmerische Risiko der Arbeitnehmer trägt. Nichteinsatz, Krankheit und Urlaub heißt fast immer Lohneinbuße oder Kündigung!

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