Meiner Meinung nach hängt erst Mal schon viel davon ab welche Ehe ihr eingegangen seit. Die Gesetzliche ist Zugewinngemeinschaft. Man kann aber auch eine andere Form eintragen lassen. Und vom gemeinsamen Haus , da kommt es bei der Zugewinngemeinschaft auch wieder darauf an wer welche Summen vielleicht schon vor der Ehe mit eingebracht hat. Und zum Erbe der Geldmittel. Hier ist die Frage ob es darüber überhaupt was schriftliches gibt. Oder ob das einfach so als Ausgleich bezahlt wird. Es ist ohne hin wahrscheinlich besser einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen. Schon wegen der gemeinsamen Konten U. zur Feststellung was an Unterhalt für Sie und die Kinder drin ist. Anhand von dem Einkommen von Ihm.

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