Dies kann unter Beachtung der Sicherheit durchaus Sinn machen. Ich hatte beim Erwerb einer Immobilie einen Kredit eingeplant. Der Kredit wurde,nachdem die Grundschuld bereits eingetragen war, dann wegen anderer Transaktionen doch nicht erforderlich. Ich habe aber den Kredit dann doch genommen und unter Beachtung der Sicherheit in €/DM um durchschnittlich 1,5% höher angelegt. Die Kreditzinsen wurden bei der Immobilie als Kapitalkosten geltend gemacht. Unterm Strich musste ich deshalb lediglich den Unterschied zwischen Sollzins und Habenzins versteuern. Bei der Rechnung muss man allerdings die Kosten für Grundschuldeintragung und Grundschuldlöschung mit einkalkulieren, soweit diese nicht sowieso schon angefallen sind.

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Es gibt Situationen, da ist das durchaus Sinnvoll, wenn man auf die Sicherheit achtet. Ich habe das beim Erwerb einer Immobilie gemacht. Hier hatte ich ursprüngliche einen Kredit eingeplant und die Grundschuld war schon eingetragen. Danach war durch andere Transaktionen dieser Kredit nicht mehr erforderlich. Ich habe den Kredit dann aber doch genommen und das Geld unter Beachtung der Sicherheit im Schnitt um 1 bis 1,5% höher angelegt. Den Kreditzins konnte ich als Kapitalkosten der Immobilie steuerlich geltend machen. Unter dem Strich musste ich deshalb lediglich den Betrag des Zinsgewinns versteuern. Zu beachten ist allerdings, dass auch die Kosten von Grundschuldeintragung und Grundschuldlöschung in die Rechnung mit einkalkuliert werden.

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