Der Mietspiegel ist hier entscheidend. Das Baujahr des Gebäudes ist sekundär. Der Mietspiegel ist in Kategorien eingeteilt, ob z.B. eine Wohnung etwas besonderes hat. Kauf dir für ca. 2,50 EUR den Mietspiegel im Rathaus, dann kann man selber nachschauen, in welche Kategorie deine Wohnung eingestuft ist und notfalls Widerspruch bei Mieterhöhung einlegen. Dieses Jahr sollten wir auch teilnehmen an einer Mieterhöhung. Nach dem Kauf des Mietspiegels stellte ich fest, dass unser Haus nicht in einer guten Lage, sondern in einer mittleren Lage liegt. Die Mieterhöhung wurde deshalb zurückgenommen.

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Dazu gehört erst einmal ein Maklervertrag, der von beiden Seiten gegengezeichnet ist. Ansonsten hast du jederzeit das Recht, zu einem Versicherungsmakler deiner Wahl zu gehen und den Bestand auf diesen übertragen zu lassen. Auf jeden Fall solltest du mit dem Makler deines Vertrauens deine Versicherungsunterlagen durchgehen, bevor du kündigst.

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Interessant wäre, bei welcher Bank du bist. Bist du z.B. bei der Targobank, geht sicherlich das eine oder andere. Bist du z.B. bei einer Volksbank wird schon kritischer geprüft. Nachfragen kostet natürlich nichts. Weitere Frage wäre, wie hoch sollte der Dispokredit sein? Hattest du schon einmal einen Dispo? Wie ist die Geschäftsverbindung bisher gewesen? Hast du einen persönlichen Ansprechpartner? Du siehst, es gibt etliche Fragen. Pauschal zu verneinen, du bekämst keinen Dispo wegen Arbeitslosigkeit, kann man also nicht sagen. Was User "althaus" schrieb, interessiert erst einmal keine Bank. Erst wird immer die Bonität geprüft. Nur mal um dies anzumerken.

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Bei Handys tun sich viele Versicherer mittlerweile schwer. Jeder zweite gemeldete Handyschaden ist meist auf Betrug zurückzuführen. Deswegen werden die Handys auch an unabhängige Sachverständige zur Prüfung gegeben.Klar kann dein befreundeter Besitzer des Handys als Zeuge genannt werden.

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Wie du schon geschrieben hast, Vertrag ist Vertrag. Sollte es hier Probleme geben, einfach eine Beschwerde zur BaFin. Die normale Grundverzinsung kann in der Regel geändert werden. Steht meist auch so in den Bedingungen. Änderungen des Bonussystems während der Laufzeit ist mir neu. Da scheint es der Bank aber ziemlich schlecht zu gehen. Lass dir die Bedingungen von deinem bisherigen Vertrag zeigen, wo diese Änderung erlaubt sein soll. Kann die Bank dies nicht nachweisen, kann dies auch nicht einfach so geändert werden. Du müsstest 2010 auch ein Blatt mit dem kompletten Bonussystem erhalten haben. Dieser ist normalerweise von der Bank abgestempelt.

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Solche Gesellschaften gibt es. Deine Bekannten sollten dort anrufen und eine Abschlagszahlung verlangen. Ich hatte letztes Jahr einen Leitungswasserschaden in Höhe von 3.200 EUR (geschätzt, da keine Rechnung mehr vorhanden)auf den Tisch. Die Versicherung hat innerhalb einer Woche 2.200 EUR ohne einen Belegnachweis meinem Mandanten erstattet, mit dem Hinweis, sollte die Anschaffungen die 2.200 EUR übersteigen, dann bitte die Belege für die Neuanschaffungen der Versicherung zusenden und die weiteren Kosten werden entsprechend erstattet. Es erfolgte dann noch einmal eine Zahlung von 799 EUR.

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Wenn auf dem Antrag (Durchschlag für Kunden) die Abschlussgebühr fehlt, dann dürfte es kein Problem sein. Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit, eben nicht zu zahlen. Irgendwann wird dann der Bausparvertrag bei Nichtbesparung gelöscht. Zur Sicherheit einfach die Einzugsermächtigung entziehen und fertig.

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Jein. Es ist die Frage der Verschuldenshaftung. Hat man den Vermieter darauf aufmerksam gemacht (müssen klare Beweise oder Zeugen sein) und er hat nichts unternommen, dann ja. Wird aber trotzdem nicht leicht sein, den Vermieter in die Haftung zu bekommen.

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Bei so etwas wäre ich äußerst vorsichtig. Es gibt aktuelle Fälle, wo so betrogen wurde. Vor 1-2 Monaten kam über diese Betrugsmasche mit Mietwohnungen eine Sendung im Fernsehen. Da war genau der ähnliche Fall: Bin gerade in England, überweisen sie und ich schicke ihnen den Schlüssel. Geld weg und keine neue Wohnung. Finger weg!! Weiterhin ist eine Überweisung, nun mal eine Überweisung. Das Geld kann man nicht zurück holen.

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Kann ich dir genau sagen. Bis zu max. 2 Monaten war es kein Problem, die einzelnen Umsätze noch einmal auszudrucken in der Filiale (natürlich keinen neuen Kontoauszug). Folgender Hintergrund: Bis zu 6 Wochen kannst du einer Lastschrift widersprechen. Bei uns wurde es damals so gehändelt, dass eine nachträgliche Auszugserstellung bis zu einem Jahr mit 5 EUR belastet wurde. Falls es über 1 Jahr war, betrug die Gebühr 25 EUR. Ich habe in meiner damaligen Lehrzeit auch in der Microverfilmung gearbeitet. Das ist echt anstrengend, geht auf die Augen und dann genau noch die Überweisung finden oder den entsprechenden Auszug. Da sind selbst 50 EUR jederzeit gerechtfertigt. Denn da ist nichts mit einfach mal so 10min. Das konnte mal locker 30-40min dauern.

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Du hast aber alles ziemlich ausgereizt, oder?

Rufe ganz schnell das Unternehmen an und kläre das ab, dass du doch schon "längst" überwiesen hast. Vielleicht ist das Unternehmen, was bisher kulant war, bereit, diese weiteren Kosten dir zu erlassen. Jetzt kläre ich dich mal über die Rechtsirrtümer auf: Normalerweise muss dir nicht mal eine Mahnung zu geschickt werden, sondern die könnten es gleich zum Gericht geben. Es ist von den Firmen nur ein Entgegenkommen. Die Zahlungsmoral ist manchmal erschreckend.

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