Werden Steuern bei einem Neubau auf einem Privatgrundstück geltend gemacht?

Hallo zusammen,

ich befinde mich in folgender Situation: Die Kredite für 2 nebeneinander liegende,bebaute Grundstücke wurden letztes Jahr abbezahlt. Auf Grundstück/Haus A wohnen derzeit meine Eltern. Grundstück/Gebäude B wurde teilw. gewerblich genutzt. Die obere Etage von Gebäude B, wurde als Wohnobjekt freigegeben. Beide Objekte wurden bis Ende 2017 vermietet.

Die Mietverträge wurden, wegen Mietrückständen, gekündigt. Nun kam die Idee, die Häuser zu sanieren, um das Eigenheim schöner zu gestalten und mehr Interessenten für Gebäude zu genieren. Da es sich jedoch um Altbau(1925) handelt, sind Sanierungsaufwendungen für die beiden Gebäude, alles andere als rentabel.

Aus diesem Grund wollen wir unternehmerisch handeln und kalkulieren, ob es sinnig ist, die beiden Gebäuden, die auf Grundstück A&B liegen, zu entfernen, um dort ein Mehrfamilienhaus zu platzieren. Nun zum Kern meiner Frage:
Grundsätzlich gilt, soweit ich es richtig verstanden haben sollte, dass keine Steuern anfallen, falls das Haus/Gebäude sich seit 10 Jahren im eigenen Besitz befindet, oder man selbst dort für einige Perioden gewohnt hat. Da sich jedoch die Beschaffenheit ändert bzw. man die Gebäuden durch ein Neubau-Wohnungen ersetzen will, ändern sich ja die Beschaffenheit. Wie sieht es steuerlich nun aus, wenn man bspw. 3 Wohnungen veräußern möchte und 3 Wohnungen selbst nutzen möchte. Werden hier Steuern geltend gemacht? Wenn ja welche? Über jegliche Antworten wäre ich sehr dankbar! Ansonsten muss ich doch zum Steuerberater :-D

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Für die Formulierungsfehler entschuldige ich mich! Ich hoffe, dass man den Kern der Frage verstehen kann: die beiden Häuser sollen entfernt und durch ein Mehrfamilienhaus ersetzt werden. Spekulationssteuer fällig ?.

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