30 Tage bei Lebensversicherungen

...zur Antwort

Es gibt 2 Möglichkeiten, welche für Deinen Vertrag zutrifft verrät Dir ein Blick auf Deine Police.

Erstens, die Hauptfälligkeit ist (wie bei den meisten Versicherern) der 01.01., dann läuft Dein Vertrag bis zum 01.01.2020 und verlängert sich, wenn er nicht bis zum 01.11.2019 gekündigt wird, um 1 Jahr. Natürlich bezahlst Du auch bei jährlicher Zahlweise dann erst einmal nur für den Zeitraum Juli bis 31.12.2019. danach bucht die Versicherung Anfang Januar den kompletten beitrag für 2020 ab.

Zweitens, die Hauptfälligkeit ist das Zulassungsdatum / der Vertragsbeginn im Juli , dann läuft der Vertrag genau 1 Jahr, d.h. bis zum selben Juli-Tag in 2020 und verlängert sich um ein weiteres Jahr wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf gekündigt wird. Diese Variante findet man bei einigen Versicherern, insbesondere Direktversicherern. dann wird natürlich auch gleich der komplette Jahresbeitrag für ein volles Jahr abgebucht.

...zur Antwort

Kein1905 ist nicht viel hinzuzufügen. Wenn ich schon "hohe Gewinne" und "irgendwelche Fonds oder EMT (!?)" lese, graut es mir. Du hast Null Ahnung und willst einen Jahrzehnte laufenden Vertrag abschließen den Du nicht ansatzweise verstehst.

Und dann noch Ergo als Versicherer, da hast Du Dir zudem offenbar noch einen besonders gründlich arbeitenden und sachkundigen Vertretet ausgesucht.

Lass es einfach und fang´ erstmal damit an solche Produkte/Verträge zu verstehen, und beschäftige Dich mit allen (!) Möglichkeiten des Sparens bzw. der Altersvorsorge.

...zur Antwort

Guck mal hier:

https://www.schwaebisch-hall.de/content/dam/dambsh/bsh/dokumente/abb-pib/tarifuebersicht.pdf

Sieht nach 4,5 Promille (für 13 Jahre 5 Monate) aus (wenn keine Wahlzuteilung), d.h. weiter 990 Euro monatlich.

Die Regelzuteilung wäre aber bei 88.000 Euro (40 % von 220.000), deshalb könnte der Tilgungssatz etwas höher ausfallen.

...zur Antwort

Theoretisch ja, praktisch sollte das aber niemals ohne vorherige Rücksprache mit Dir passieren.

Aber - warum suchst Du Dir nicht einen Versicherungsmakler aus Fleisch und Blut, der bietet deutlich besseren Service und meist auch bessere Angebote (erlebe ich sehr häufig in der Praxis).

...zur Antwort

Du bist von Clark.de "beraten" worden, soso. Na, da kann nicht viel erläutert worden sein, denn sonst würdest Du diese Fragen nicht stellen.

Canada Life: sehr solides Unternehmen

BU: gute Bedingungen, garantierter Beitrag (kein Unterschied zwischen Brutto- und Zahlbeitrag - aber das wusstest Du sicher schon), Rentensteigerungen in der Leistungsphase ?? (hoffentlich mit garantierter Rentenerhöhung im Leistungsfall abgeschlossen)

GP +: höchste Garantiewerte, höher als klassische, deutsche LVs. Gut durchdachtes, schon lange funktionierendes Produkt. Kostenverteilung beachten, ein teil der Kosten wird später als Bonus gutgeschrieben, aber erst nach 12 oder 18 Jahren. So einen Vertrag muss man durchhalten, sonst wird es teuer.

Was sind übrigens "schwammige Berichte" ?

Grundsätzlich: BU - unbedingt, RV - nicht unbedingt (zu unflexibel)

Wurden Alternativen marktbreit vorgestellt, mit und ohne staatliche Förderung ? Ich denke nicht, selbst schuld.

...zur Antwort

Offenbar meinst Du mit "flexibel" eine Risiko-LV deren Versicherungssumme annuitätisch fällt. Die "Attraktivität" einer Risiko-LV für eine finanzierende Bank ist natürlich gegeben, manchmal wird es sogar von der bank verlangt. Ob es eine mit konstanter oder mit annuitätisch oder linear fallender Versicherungssumme ist, spielt für die Bank prinzipiell keine Rolle. Hauptsache die anfängliche Versicherungssumme ist passend, die Laufzeit passt ebenfalls und bei fallender Versicherungssumme darf diese natürlich nicht zu schnell fallen.

Fallende Versicherungssummen sind günstiger als konstante und deshalb erste Wahl wenn nur die Restschuld einer Finanzierung abgesichert werden soll. Aber nicht alle Anbieter haben (annuitätisch) fallende Versicherungssummen im Programm, und wenn zwei versicherte Personen in einen Vertrag sollen (macht meist keinen Sinn), gibt es noch weniger Auswahl.

...zur Antwort

Es gibt jede Menge Hausratversicherungtarife die Sachen in Bankgewahrsam (Bankschliessfach) bis zur Verasicherungssumme mit einschliessen. Du musst nur einen Versicherer finden der eine Versicherungssumme von 150.000 Euro (und die gilt dann auch generell für Deine Hausratversicherung) akzeptiert, und das ohne spezeille Sicherungseinrichtungen o.ä., dann passt das.

Aber - es kommt auch darauf an was denn in dem Schliessfach ist, wenn es z.B. "nur" Bargeld i.H.v. 150.000 Euro ist, wird es schwierig. Häufig ist Bargeld in solchem Umfang ausgeschlossen.

Alternativ würde ich bei der Bank nachfragen die bieten eigentlich alle sowas auch an. Ob das denn günstiger ist als die o.g., aufgeblasenen Hausratversicherung muss man im Einzelfall klären.

Z.B.: Ammerländer Exklusiv, Haftpflichtkasse Darmstadt Einfach besser, Bayrische Prestige

...zur Antwort

"Auffüllen" der BSVs mag schwierig werden. Das sind Sonderzahlungen die von der BSK genehmigt werden müssen, und ich bin mir sicher dass die eine Auffüllung bis zur Bausparsumme (das meinst Du wahrscheinlich mit 100% oder ?) nicht akzeptieren werden.


Eine vorzeitige Ablösung des Voraus-Darlehens dürfte ebenso problematisch werden, da würde sicherlich eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Aber, je nachdem wie hoch dies eist, könnte es sich trotzdem lohnen, das Vorausdarlehen (teilweise) abzulösen.

Ich gehe davon aus dass die Zinsbindungsfrist des Vorausdarlehens mit dem Zuteilungszeitpunkt der BSVs übereinstimmt. Am einfachsten ist es wenn Du das Erbe nebenbei "einfach so" weglegst und ein paar Euro Zinsen kassierst (das sind dann sicherlich imme rnoch mehr als die Guthanezinsen bei den BSVs). Wenn die Zinsbindungsfrist abgelaufen ist und die BSVs zuteilungsreif sind, kannst Du einfach Alles ablösen und auf alle Darlehen verzichten.

Wie gesagt, das ist das Einfachste, nicht aber zwingend das Günstigste.

Weitere Ratschläge kann man hier in Ermangelung der Details (z.B. Zins des Vorausdarlehens, Laufzeit der BSVs und des Vorausdarlehens, Höhe der Guthabenzinsen der BSVs) nicht geben.

...zur Antwort
Finanzberatung bei tecis. Welche Vorsorge Finanzprodukte machen für mich als Student Sinn?

Ich habe einige Vorschläge für Finanzprodukte von tecis bekommen und recherchiere gerade, welche sinnvoll sind. Derzeit habe ich keinerlei Verträge. Versicherungen laufen noch komplett über die Eltern.

Zu mir: Student, 24 Jahre, plane einen PhD zu machen (in ca. 2 Jahren).

  1. Haftpflicht: läuft noch über Eltern
  2. Fondbasierte Berufsunfähigkeitsversicherung: Ich denke das macht Sinn, da sie jetzt sehr günstig ist (Angebot von 30€/Monat). Den Vertrag checke ich natürlich noch ab.
  3. Fondbasierte Basisrente: Hier bin ich mir nicht mehr so sicher. Die steuerlichen Vorteile kommen ja erst in ein paar Jahren zum tragen, wenn ich hoffentlich ein gutes Einkommen habe. Also vielleicht der falsche Zeitpunkt? Anderseits erhöht jedes zusätzliche Jahr die Rendite. Mir wurden 40€ monatlich vorgeschlagen.
  4. Fondbasierte Flexirente: In Kombination mit der Basisrente sicher sinnvoll, da ich ja auch früher ran könnte. Hier wurden mir 30€ monatlich vorgeschlagen.

Wenn mein Einkommen besser wird, können die Beiträge ja auch verbessert werden. Ein Problem sehe ich aber mit den hohen Gebühren innerhalb der Rentenverträge. Schließlich sind das ja alles gemanagte Fonds. Und ob ich die steuerlichen Vorteile durch ein hohes Einkommen wirklich nutzen kann ist ja auch noch nicht sicher. Was meint ihr dazu? Wann ist der richtige Zeitpunkt für mich und sind die vorgeschlagenen Modelle die richtigen für mich?

...zur Frage

Wenn ich sowas von Tecis (o.a.) lese, krieg´ ich das K..... .

BU: wieso fondsbasiert ? Sparen und Risiko trennen. Beitrag soll günstig sein, sagt wer ? Tecis, die sind ja noch nicht einmal Makler.

Basisrente: als Student völliger Oberschwachsinn, viel zu unflexibel, Vorteile als Studetn irrelevant, Nachteile gravieren, zu teuer.

Fondsgebundene RV: wieso in der KomBi mit Basisrente sinnvoll ? Wenn sparen, dann flexibler und günstiger Fondssparplan, warum denn jetzt unbedingt Versicherungsmantel ? Und dann dieses schwachsinnige Argument, man kann ja früher dran - eine RV ist nicht für "früher dran" da, dann wird sie, relativ gesehen, noch viel teurer als sie ohnehin schon ist.

Was ich dazu meine ? Typischer Tecis Sch...., wie man es eben von Strukturvertrieben kennt, reine Provisionsgier und Standardabfertigung.

Der richtige Zeitpunkt für Deine BU ist jetzt, für flexibles Sparen ebenfalls, für eine langfristige Altersvorsorge jetzt sicher nicht (die paar Jahre bis min. zum Ende der Ausbildung machen keine Kohl fett).

Nein, die vorgeschlagenen Modelle (ich verstehe nicht genau was "fondsbasierte BU" heissen soll, ahne aber Schlimmes) sind Unsinn. Lass mal Tecis sein und such´ Dir einen vernünftigen, individuell arbeitenden, seriösen Berater/Makler, und mach´ Dich vorher selbst so schlau wie möglich. Diese angeblich indivduellen Super-Vorschläge von Tecis sind nur standardisierte Abzocke.

Und ja, ich kann das beurteilen, habe das dutzendfach bei Kunden erlebt.

...zur Antwort
Gleitzonenbeschäftigung als Student in PKV der Mutter ?

Guten Tag, ich bin momentan in der PKV (Debeka) meiner Mutter (Beamtin) mitversichert, ich bin unter 25 und Student. 20% der Kosten trägt die KV, 80% die Beihilfe. Zur Zeit übe ich ein Minijobverhältnis an der Uni als SHK (studentische Hilfskraft) aus. Ab nächstem Semester wäre es möglich, mehr Wochenstunden für meinen SHK-Vertrag zu bekommen, ich würde somit die 450€ Grenze überschreiten, wäre aber noch unter 20 Wochenstunden, wäre also in der Gleitzone (Midijob). Jetzt habe ich online gelesen, dass ich als Arbeitnehmer in der Gleitzone nicht familienversichert sein darf, sondern mich selbst gesetzlich krankenversichern müsste. Aus diesen Umständen ergeben sich für mich folgende Fragen:

-zählt die 'Mitversicherung' bei der PKV überhaupt als Familienversicherung im Sinne einer Familienversicherung bei der GKV?

-kann ich überhaupt einen Midijob ausüben ohne mich parallel zu dem bestehenden privaten Versicherungsschutz noch gesetzlich versichern zu müssen (so wie ich das verstanden habe, rührt diese Pflicht daher, dass man als Midijobber Sozialversicherungspflichtig ist und diese Abgaben nur an die gesetzliche KV gezahlt werden können, da die Sozialversicherung staatlich 'gesteuert' ist)?

-wie verhält es sich mit der Befreiung von der Versicherungspflicht die ich vor Antritt meines Studiums einreichen musste? So wie ich ebendiese verstanden habe bin ich für die Dauer meines Studiums an die PKV gebunden (nach dem Studium ist ein Eintritt in die GKV geplant, aufgrund niedrigerer Beiträge)

Auf Nachfrage bei der Debeka gäbe es keine Probleme aus deren Sicht für das Beschäftigungsverhältnis, solange die 'Beihilfe mitspielt', das kann ich jedoch erst morgen erfragen.

Ich bin (wie man an Hand der Ausführungen vermutlich erahnen kann) absoluter Laie auf dem Gebiet und bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar. (Evtl. auch Hinweise auf den Eintritt in die GKV nach dem Studium, falls dieser durch ein Beschäftigungsverhältnis über 450€ an dieser Stelle erschwert werden könnte?)

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe und entschuldige mich im gleichen Atemzug für die vermutlich sehr stümperhaft formulierten Fragen. Falls weitere Informationen notwendig sind werde ich diese auf Nachfrage umgehend liefern.

Liebe Grüße

...zur Frage

"-zählt die 'Mitversicherung' bei der PKV überhaupt als Familienversicherung im Sinne einer Familienversicherung bei der GKV?"

Nein, der Begriff Familienversicherung gehört ausschliesslich in die GKV. Du bist als berücksichtigungsfähiger Angehöriger beihilfeberechtigt über deine Mutter und bist eine zusätzliche, eigene versicherte Person in ihrem PKV-Vertrag.

"kann ich überhaupt einen Midijob ausüben ohne mich parallel zu dem
bestehenden privaten Versicherungsschutz noch gesetzlich versichern zu
müssen.."

Ja, denn bei unter 20 Stunden die Woche bist Du nach wie vor hauptamtlich Student (Werkstudentenprivileg). Allerdings gibt es bei Deinem Beihilfeträger (der Bund oder ein Bundesland) möglicherweise Einkommensgrenzen ab den Du Deine Beihilfefähigkeit verlierst, diese solltest Du tunlichst nicht erreichen.

"-wie verhält es sich mit der Befreiung von der Versicherungspflicht die
ich vor Antritt meines Studiums einreichen musste? So wie ich ebendiese
verstanden habe bin ich für die Dauer meines Studiums an die PKV
gebunden (nach dem Studium ist ein Eintritt in die GKV geplant, aufgrund
niedrigerer Beiträge)"

Korrekt, ist ja auch kein Problem. Nach Beendigung Deines Studiums kannst Du nur in die GKV zurück wenn Versicherungspflicht (z.B. durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Einkommen unterhalb der JAEG) eintritt.

...zur Antwort

Die Einbußen in der gesetzlichen Rente werden, eine sinnvolle Umsetzung und ein vernünftiges, gutes Produkt vorausgesetzt, mehr als ausgeglichen. Nictsdestotrotz kann und sollte ein guter Berater/vermittler diese Minderung berechnen (können).

Betriebliche Altersvorsorge lohnt sich insbesondere wenn der Arbeitgeber etwas dazugibt, mindestens seine Sozialversicherungsersparnis (15-20 %).

Wenn Du das weiter verfolgen möchtest, befass´ Dich mal mit den neuesten Gesetzesänderungen (Betriebsrentenstärkungsgesetz).

...zur Antwort

Selbstverständlich geht das, Du kannst jeden BSV (innerhalb gewisser zeitlicher Grenzen) bis zur Bausparsumme besparen. Wenn Du zwischenzeitlich die Zuteilung angeboten bekommst, einfach ignorieren und weiter besparen.

Grundsätzlich: wenn Du das bauspardarllehen zu 3,75 % nicht nutzen willst, wieso willst Du das Geld weiter in den BSV einzahlen, über die Zuteilung hinaus ? Du könntest doch das Geld auch außerhalb des BSVs sparen.

Ist der Guthanezins des BSVs denn gut ? Wenn ja, aufpassen dass da Dir nicht ggf. irgendein Bonuszins verloren geht.

...zur Antwort

"Klingt vielleicht komisch aber steuerrechtlich müsste ich dann ja Rentenbezug angeben, oder?"

Korrekt, seit letztem Jahr werden Abfindungen wie Versorgungsbezüge (z.B. Renten) behandelt.

"Auch die Krankenkassendaten werden abgefragt - hat das Auswirkung auf die Beiträge?"

Natürlich, die Abfindung ist beitragspflichtig in der GKV, der Beitrag ist von Dir allein zu tragen.

...zur Antwort

Und Deine Frage wäre ?

Rechtens ist das, und bei ähnlichen Konstellationen (häufige Inanspruchnahme zwecks Beratung) auch bei anderen Versicherern üblich.

...zur Antwort

Was soll der Zweck sein ?

Willst Du die weiteren Einzahlungen ohne Riesterförderugn machen ?

Das wird nicht funktionieren, außerdem ist es völlig kontraproduktiv denn die Beschränkungen und Regularien würden nicht wegfallen. Eine "Aufteilung" des Vertrages in einen geförderten und einen ungeförderten Teil (so wie das bei Riestersparplänen und Versicherungen ggf. möglich ist) funktioniert bei BSVs nicht.

...zur Antwort

"Ich bin mit meiner Mutter (Beamtin) privatversichert."

Die wichtigste Frage zuerst: wie alt sind Sie ?

Das ist wichtig um zu wissen ob Sie noch beihilfeberechtigt als Kind sind, dieses sind Sie i.d.R. solange Ihre Mutter Kindergeld erhält (bis zum 25. Lebensjahr im Normalfall). Hierbei ist es unerhebluch wie viel Sie als Werkstudent verdienen, so lange der Studentenstatus gewährleistet bleibt.

"Habe jetzt einen Werkstudentenjob angetreten (verdiene über 450€
monatl.) und nach meiner Recherche und der Absprache mit der KV kann ich
weiter so versichert bleiben."

Das spricht für meine o.g. Version.

Wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet habe, endet i.d.R. Ihre Beihilfeberechtigung. Dann müssen Sie sich trotzdem weiter privat versichern und Ihren Beihilfe-Restkostentarif (bei der ARAG ?) in einen Studententarif umstellen lassen.

Sie müssen solange privat versichert bleiben bis Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse (durch z.B. die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit mit einem Einkommen unterhalb der JAEG ) auftritt.

Die ganze Sache mit der TK ist m.E. hinfällig, die brauchen ggf. von Ihnen ein Nachweis dass Sie privat krankenversichert sind.

"Jetzt meine Frage kann ich auch einfach sagen ich selbst sei bei der
ARAG versichert, ohne die Familienversicherung zu erwähnen, in der ich
offensichtlich ja nicht sein darf als Werkstudend?"

Erster Teil - Ja. Zweiter Teil - Falsch. Es gibt keine Familienversicherung bei der ARAG. Dieser Begriff führt nur zu Verwirrungen, er gehört nur in die GKV. Du hast bei der ARAG einen eigenen Vertrag.

Oder zählt eine private Mitversicherung überhaupt als Familienversicherung?

Nein, s.o., verwende den Begriff "Familienversicherung" am besten überhaupt nicht, schon gar nicht gegenüber Deinem Arbeitgeber oder der TK.

...zur Antwort

Ja, natürlich ist das möglich. Die 10 Jahre zählen vom Datum der Vollauszahlung, und dann eine Frist von 6 Monaten obendrauf.

Aber Vorsicht: wenn dieser KfW-Kredit ein Teil einer Immobilienfinanzierung ist und die Kfw im 2. Rang steht, ist es schwierig, ggf. unmöglich, nur diesen Teil umzuschulden. Eventuell kann es aber über die DSL-Bank (steht die im 1. Rang ?) selbst umgeschuldet werden.

...zur Antwort

Ist das Forward-Darlehen denn günstiger als das oder die Bauspar-Darlehen ?

...zur Antwort