Aus der Betriebskostenabrechnung gehen die genauen Einzelleistungen der Firmen nicht hervor (also getrennte Material- und Personalkosten). Man kann sich aber die Kopien der Rechnungen vom Verwalter geben lassen, die auch in Rechnung gestellt werden können. Unser Verwalter sagt, dass diese Bescheinigungen nur für die Eigentümer gelten, die auch selbst in der betreffenden Wohnung leben. Er wollte das als Beschlussfassung durchsetzen. Wurde aber abgelehnt, weil derzeit keiner diese Bescheinigung braucht. Ich frage mich, warum darüber ein Beschluss vorliegen muss. Mehraufwand steht eh im Verwaltervertrag. Letztlich kann auch dein Steuerberater die Einzelleistungen errechnen. Die meisten haben aber keine Lust dazu und wählen den Weg über den Verwalter. (O-Ton unser Verwalter).

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