Nach meiner Kenntnis gibt die Edelmatallbörse hierüber Auskunft. Der An- und Verkaufspreis wird wiederum durch Angebot und Nachfrage geregelt.

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Wenn Du die Gelder als Trinkgeld bezeichnest, die in die kleine Dose auf der Drehorgel geworfen werden, muss Du Steuern zahlen und das Finanzamt freut sich über Eure Unkenntnis. Trinkgelder fallen doch erst an, wenn man für eine Dienstleistung mehr bezahlt, als gefordet wird. Da Dein Mann für seine Musik nichts fordert, fallen auch keine versteuerbare Trinkgelder an. Versteuerbares Einkommen ist es auch nicht, da die Höhe der Einnahmen sich nach der Geberlaune des Gebenden richtet. Hier kann es sich folglich nur um Spenden handeln, die aus Mitleid und wegen der Musik gegeben werden, die steuerfrei sind, wenn ein gewisser Freibetrag nicht überschritten wird. Sorgt dafür, dass Eure Ausgaben immer höher sind als Eure Einnahmen, dann seid Ihr steuerfrei.

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