Klar kann man sich nebenberuflich Selbständig machen. Ich würde aber, bevor alle notwendigen Schritte, die bereits aufgeführt worden sind in Angriff genommen werden, im Hauptberuf, also beim Hauptarbeitgeber nachfragen ob Bedenken bestehen, gegen eine nebenberufliche Tätigkeit und das ggfls. im Arbeitsvertrag nachträglich festhalten lassen. Sonst könnte es vielleicht Ärger geben mit dem Arbeitgeber.

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Ich finde auch, dass der gute alte Schalter nicht sterben darf. Aber das wird wohl immer seltener werden. Dafür werden die Störungen am Automaten immer mehr !

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Ich glaube jetzt nicht dass dies offiziell verboten ist - habe aber mal einen Aufkleber gesehen, wo eine Sonnenbrille durchgesrichen mit einem Einbahnstrassensymbol beim Geldautomat aufgeklebt war. Mit Helm in eine Bank das ist bestimmt für einige Bankangestellte ein Trauma - ich würde es persönlich nicht machen und kann jeden Bankangestellten verstehen, wenn da dann die Polizei gerufen wird. Ist schon sehr viel passiert.

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Ich würde mich schnellstens mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Normalerweise faxen die dann der Bank - das bezahlt worden ist. Dann müsste die Kontopfändung wieder weg sein.

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